Tim Meier
Wo gibt es eine kostenlose Rechtsberatung?
Ich habe derzeit einige rechtliche Fragen, kann mir aber keinen Anwalt leisten. Wo bekomme ich eine kostenlose Rechtsberatung?
Antworten (39)
Es gibt wie schon beschrieben eine Beratungshilfe, Formulare für die Beantragung einer Beratungshilfe findest du im Netz. Du kannst alternativ auch mal beim Asta der nächsten juristischen Fakultät einer Uni in deiner Nähe fragen, die bieten manchmal auch Rechtsberatung an. Es gibt auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, bei den entsprechenden Beratungsstellen deiner Stadt bekommst du mehr Informationen darüber.
Ich würde mich auf jeden Fall immer an die offiziellen Stellen wie die Beratungshilfe, den Asta oder Offizielle Beratungsstellen wenden, eine wirklich kostenlose Rechtsauskunft bekommst du wenn dann nur dort. Irgendwelche dubiosen Rechtsanwälte, die kostenlose Angebote anpreisen würde ich nicht ernst nehmen, meistens gibt es da einen Haken. Wieso sollte auch jemand Rechtsbeistand anbieten, ohne etwas dafür zu bekommen. Die Anwälte der Beratungshilfe bekommen ja auch Geld-dann halt vom Staat.
Ich würde mich auf jeden Fall immer an die offiziellen Stellen wie die Beratungshilfe, den Asta oder Offizielle Beratungsstellen wenden, eine wirklich kostenlose Rechtsauskunft bekommst du wenn dann nur dort. Irgendwelche dubiosen Rechtsanwälte, die kostenlose Angebote anpreisen würde ich nicht ernst nehmen, meistens gibt es da einen Haken. Wieso sollte auch jemand Rechtsbeistand anbieten, ohne etwas dafür zu bekommen. Die Anwälte der Beratungshilfe bekommen ja auch Geld-dann halt vom Staat.
Wenn es eher um allgemeine Fragen geht, kann vielleicht schon ein Rechtsforum im Internet weiterhelfen. Allerdings handelt es sich dabei meist nicht um eine verbindliche kostenlose Rechtsberatung, da diese Anwälten vorbehalten ist und die arbeiten nun einmal nicht umsonst.
Auch Anwälte geben "kostenlose" Beratungen. Man benötigt einen Beratungshilfeschein. Gibt es bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte.
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
In manchen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht. Wo es diese nicht gibt, können Bedürftige einen Beratungsschein beantragen, müssen dann aber trotzdem eine geringe Eigenbeteiligung bezahlen, meist etwa zehn Euro. Ganz kostenlos ist dies dann zwar nicht, aber günstiger als ein normaler Gang zum Anwalt.
In der Rechtsschutzversicherung ist oft eine kostenlose Rechtsberatung enthalten, allerdings nur für die abgesicherten Rechtsgebiete. Sollte es um Mietrecht gehen, ist der Mieterschutzverein ein guter Ansprechpartner, allerdings muss man hier zahlendes Mitglied sein, um eine Rechtsauskunft zu erhalten.
Die Verbraucherzentralen bieten oft auch eine juristische Beratung an, für die man sich anmelden muss und das kann etwas dauern. Ob die allerdings kostenlos ist, dürfte von Land zu Land verschieden sein.
Wie schon in anderer Zuschrift erwähnt, kommts auch auf das Sachgebiet an. Kostenlose Beratung (Erstberatung durch Anwalt) in allen Angelegenheiten, die unter die 12 Sozialgesetzbücher fallen (Renten-, Kranken., Pflege, Arbeitsförderung/-losigkeit) gibts beim Sozialverband Deutschland (VDK). Dieser Verband übernimmt auch die Rechtsvertretung in laufenden Verfahren - sofern man Mitglied wird und den doppelten Jahresbetrag (ca. 50 - 60 Euro x 2) entrichtet.
Deine Frage ist zwar schon etwas älter, aber ich hab was interessantes für dich entdeckt. Die Deutsche Anwaltshotline bietet in der nächsten Woche kostenlose Rechtsberatung an(10-jähriges Bestehen), also wer gerade Hilfe benötigt kann die Chance nutzen.
pmaasdorff@hotmail.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich von TeleBilling Ltd.,Postfach190243, 50499 Köln, eine Rechnung über Telefonsex. Datum 16.01.2013, Kunden-Nr. 01731820765, Rechnungs-Nr. 13/01/00760, € 90, Ich hätte den Chat Service telefonisch am 28.10.1012 für 30 Tage bestellt. Ich bin 72 Jahre alt und habe nie diese Leistung bestellt oder in Anspruch genommen. Da sagte ich heute telefonisch dem Mitarbeiter von TeleBilling unter der Telefon-Nummer 0180-522 47350 und bat um Stornierung der Rechnung. Als er dies ablehnte, verlangte ich einen Beleg meiner telefonischen Bestellung. Er sagte dies zu und legte auf. Was kann ich tun?
MIt freundlichen Grüßen
Peter Maasdorff, Kapellenstr. 8, 70794 Filderstadt, Telefon 07158 - 62707.
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich von TeleBilling Ltd.,Postfach190243, 50499 Köln, eine Rechnung über Telefonsex. Datum 16.01.2013, Kunden-Nr. 01731820765, Rechnungs-Nr. 13/01/00760, € 90, Ich hätte den Chat Service telefonisch am 28.10.1012 für 30 Tage bestellt. Ich bin 72 Jahre alt und habe nie diese Leistung bestellt oder in Anspruch genommen. Da sagte ich heute telefonisch dem Mitarbeiter von TeleBilling unter der Telefon-Nummer 0180-522 47350 und bat um Stornierung der Rechnung. Als er dies ablehnte, verlangte ich einen Beleg meiner telefonischen Bestellung. Er sagte dies zu und legte auf. Was kann ich tun?
MIt freundlichen Grüßen
Peter Maasdorff, Kapellenstr. 8, 70794 Filderstadt, Telefon 07158 - 62707.
Lieber Herr Maasdorf .. Auf keinen Fall etwas bezahlen. Ich denke für sie ist es am besten, sie gehen mit dieser Rechnung zur Verbraucherzentrale Baden Württemberg.
Es gibt auch in Filderstadt eine Niederlassung. Entweder sie machen unter der Telefonnummer 0180-5-505 999 (Festnetzpreis 0,14 Euro/Minute; Mobilfunkpreis höchstens 0,42 Euro/Minute) einen persönlichen Termin aus, oder sie lassen sich vorab telefonisch beraten. Sie können auch den Text hier als mail an die Verbraucherzentrale schicken: info@vz-bw.de . Ich denke, da sind sie mit ihrem Anliegen besser aufgehoben, als hier in diesem Forum.
Es gibt auch in Filderstadt eine Niederlassung. Entweder sie machen unter der Telefonnummer 0180-5-505 999 (Festnetzpreis 0,14 Euro/Minute; Mobilfunkpreis höchstens 0,42 Euro/Minute) einen persönlichen Termin aus, oder sie lassen sich vorab telefonisch beraten. Sie können auch den Text hier als mail an die Verbraucherzentrale schicken: info@vz-bw.de . Ich denke, da sind sie mit ihrem Anliegen besser aufgehoben, als hier in diesem Forum.
Ich habe vor etwas über einem Jahr geheiratet und dazu ein Foto Studio engagiert die die Fotos aufgenommen haben und natürlich später zu einem schönen Album verarbeiten sollten. Die von uns erwünschten Bilder wurden bereits vor einem Jahr ausgesucht aber leider noch kein Album da!!
Ich musste ständig den Leuten da hinterherrennen und jedesmal alles von vorne erklären weil ich jedesmal einen anderen Mitarbeiter bekam.Jetzt habe ich einen, aber Ich bin seit Monaten damit beschäftigt diesen Idioten zu sagen dass die erbrachte Arbeit einfach ungenügend ist, da immer wieder Fotos vergessen werden, die Gestaltung nicht eingehalten wird.Und das zum 3 Mal. Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen und möchte wegen nicht erbrachter Leistung Klagen. Ist das möglich?Ich habe auch leider kein Rechtsschutz.
Ich musste ständig den Leuten da hinterherrennen und jedesmal alles von vorne erklären weil ich jedesmal einen anderen Mitarbeiter bekam.Jetzt habe ich einen, aber Ich bin seit Monaten damit beschäftigt diesen Idioten zu sagen dass die erbrachte Arbeit einfach ungenügend ist, da immer wieder Fotos vergessen werden, die Gestaltung nicht eingehalten wird.Und das zum 3 Mal. Ich habe keine Lust mehr auf Diskussionen und möchte wegen nicht erbrachter Leistung Klagen. Ist das möglich?Ich habe auch leider kein Rechtsschutz.
Klagen ist immer möglich, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie alles schriftlich dokumentiert haben (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferfristen, etc.), sollte es kein Problem geben. Ist alles nur mündlich 'abgemacht', sollten Sie schnellstens damit anfangen, dem Studio schriftl. Fristen zur Vertragserfüllung zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Fristen Rücktritt vom Vertrag Ihrerseits (es gibt auch mündl. Verträge, Problem: Beweislast) und Klage auf Schadensersatz. Sie können sich auch mit dem status quo an Ihre Verbraucherzentrale zu einer ersten Beratung wenden.
kostenlos ist gleich zu setzen mit unqualifiziert - beim anwalt
aber auch nicht jeder Anwalt hat die gleichen Qualifikationen
bei jeder Rechtsfrage, wo die rechtssuchende Person unbemittelt ist, hilft das sozialsystem
aber wehe, man ist keine sozial schlechtgestellte Person - der spiessrutenlauf nach einem guten anwalt ist nervenaufreibend
bewertungsportale helfen dabei ein wenig
ein Anwalt muss auch menschlich in der lage sein, dich zu vertreten - nicht nur rechtlich
soziales Engagement, verständniss für die Situation des ratsuchenden und keine reine finanzielle vordergründe MÜSSEN gegeben sein
jeder Anwalt verlangt das gleiche - warum also einen schlechten auswählen?
aber auch nicht jeder Anwalt hat die gleichen Qualifikationen
bei jeder Rechtsfrage, wo die rechtssuchende Person unbemittelt ist, hilft das sozialsystem
aber wehe, man ist keine sozial schlechtgestellte Person - der spiessrutenlauf nach einem guten anwalt ist nervenaufreibend
bewertungsportale helfen dabei ein wenig
ein Anwalt muss auch menschlich in der lage sein, dich zu vertreten - nicht nur rechtlich
soziales Engagement, verständniss für die Situation des ratsuchenden und keine reine finanzielle vordergründe MÜSSEN gegeben sein
jeder Anwalt verlangt das gleiche - warum also einen schlechten auswählen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bräuchte in einer Privaten Angelegenheit eine Rechtsberatung, wohne in Frankfurt am Main.
Können sie mir eine Adresse nennen wo ich eine kostenlose Beratung bekomme?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Karin Tank
ich bräuchte in einer Privaten Angelegenheit eine Rechtsberatung, wohne in Frankfurt am Main.
Können sie mir eine Adresse nennen wo ich eine kostenlose Beratung bekomme?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Karin Tank
Guten Tag liebe Community, ich bin noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Post im Paketfrachtzentrum beschäftigt. Mein Vertrag läuft 4 November 2014 aus (befristeter Vertrag) und das Weihnachtsgeld, sprich doppelter Lohn gibt's zum 15ten November, da der Lohn immer im nächsten Monat zum 15ten bezahlt wird; heißt ich werde am 15ten November für Oktober entlöhnt. Das Weihnachtsgeld wird ebenfalls in diesem Monat ausgezahlt, mein Vertrag ist aber ausgelaufen. Habe ich trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld? Zumindest auf einen Teil davon?
Ich habe derzeit einige rechtliche Fragen, kann mir aber keinen Anwalt leisten. Wo bekomme ich eine kostenlose Rechtsberatung?
Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit möchte ich meine Situation schildern.
Mein Mann (25) macht dieses Jahr Abitur (zweiter Bildungsweg), und ich(23) bin Studentin (ich mache zur Zeit mein Praktikum). Wir haben einen 1 Jahr-alten Sohn. Wir sind verheiratet.
Mein Mann und ich haben gestern einen Konflikt (mit den Handgreiflichkeiten) gehabt.
Ich habe ihn an die Haare gezogen und er hat mich geschlagen (mit dem Füß tretten, Ohrfeigen gegeben, an die Haare gezogen, mit dem Füß auf den Hals getretten). Ich habe vor Wut seinen Laptop zum Bodem geworfen und damit kaputt gemacht(sein Laptop war sehr wichtig für ihn, da er Computerspiele spielt). Diese Szenen fanden in der Anwesenheit unseres Sohnes Baby statt.
Danach hat er sich und das Baby angezogen und spazieren gegangen. Er berichtete mir, dass er um 8 nach Hause kommt. Als es schon 8 war, sagte er, dass er um 9 kommt. Ab 9 Uhr ist er am Telefon nicht rangegangen und auf meine Nachrichten habe ich auch keine Antwort bekommen. Ich habe schon die Verwandschaft angerufen, ob er sich bei diesen eventuell gemeldet hat. Es war nicht der Fall. Und sozusagen seit 9 Uhr wusste ich nicht, wo er mit unserem Sohn ist.
Um halb 11 am Abend kommt er mit Polizei nach Hause. Die Polizei erklärte mir, dass ich den Haus für 10 Tagen verlassen muss und keinen Kontakt mit meinem Mann und mit meinem Sohn haben darf, da mein Mann mich angezeigt hat (Körperverletzung und Sachbeschädigung). Ich habe die Sachen gepackt und bin mit der Polizei gegangen.
Heute habe ich ein Attest vom Arzt geholt, dass ich von ihm auch Körperverletzungen habe(Blauflecken und kleine Wunde am Kinn). Mein Mann hat keinen Attesst gemacht, da er keine Blauflecken oder sonst was gehabt hat.
Ich war schon bei Polizei und habe die Situation von meiner Seite geschildert, so, wie ich alles jetzt geschrieben habe.
Meine Fragen:
Wie geht der Verlauf der Anzeige weiter? Welche Folgen warten auf mich?
Hat es einen Sinn eine Gegenanzeige zu erstatten?
Wie ist es mit dem Baby? Warum darf ich kein Kontakt zu meinem Kind haben?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
O
hiermit möchte ich meine Situation schildern.
Mein Mann (25) macht dieses Jahr Abitur (zweiter Bildungsweg), und ich(23) bin Studentin (ich mache zur Zeit mein Praktikum). Wir haben einen 1 Jahr-alten Sohn. Wir sind verheiratet.
Mein Mann und ich haben gestern einen Konflikt (mit den Handgreiflichkeiten) gehabt.
Ich habe ihn an die Haare gezogen und er hat mich geschlagen (mit dem Füß tretten, Ohrfeigen gegeben, an die Haare gezogen, mit dem Füß auf den Hals getretten). Ich habe vor Wut seinen Laptop zum Bodem geworfen und damit kaputt gemacht(sein Laptop war sehr wichtig für ihn, da er Computerspiele spielt). Diese Szenen fanden in der Anwesenheit unseres Sohnes Baby statt.
Danach hat er sich und das Baby angezogen und spazieren gegangen. Er berichtete mir, dass er um 8 nach Hause kommt. Als es schon 8 war, sagte er, dass er um 9 kommt. Ab 9 Uhr ist er am Telefon nicht rangegangen und auf meine Nachrichten habe ich auch keine Antwort bekommen. Ich habe schon die Verwandschaft angerufen, ob er sich bei diesen eventuell gemeldet hat. Es war nicht der Fall. Und sozusagen seit 9 Uhr wusste ich nicht, wo er mit unserem Sohn ist.
Um halb 11 am Abend kommt er mit Polizei nach Hause. Die Polizei erklärte mir, dass ich den Haus für 10 Tagen verlassen muss und keinen Kontakt mit meinem Mann und mit meinem Sohn haben darf, da mein Mann mich angezeigt hat (Körperverletzung und Sachbeschädigung). Ich habe die Sachen gepackt und bin mit der Polizei gegangen.
Heute habe ich ein Attest vom Arzt geholt, dass ich von ihm auch Körperverletzungen habe(Blauflecken und kleine Wunde am Kinn). Mein Mann hat keinen Attesst gemacht, da er keine Blauflecken oder sonst was gehabt hat.
Ich war schon bei Polizei und habe die Situation von meiner Seite geschildert, so, wie ich alles jetzt geschrieben habe.
Meine Fragen:
Wie geht der Verlauf der Anzeige weiter? Welche Folgen warten auf mich?
Hat es einen Sinn eine Gegenanzeige zu erstatten?
Wie ist es mit dem Baby? Warum darf ich kein Kontakt zu meinem Kind haben?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
O
Ein angehender Abiturient und eine Studentin sollten sich auf privater Ebene arrangieren können. Wenn das nur über Polizei und Gericht geht, hat diese Beziehung keine Zukunft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe bei einem Gebrauchtwarenhändler für Computer/Handys ein gebrauchtes Handy am 12.02.2016 erworben.
Am 15.02.2016 wurde es bereits wegen defekter Kamera wieder zur Reparatur abgegeben. Dieser Fehler wurde behoben.
Vom 20.02.2016 - 11.03.2016 lag es bei mir in der Schublade, da ich mich nach einer neuen Simkarte umgesehen habe.
Als ich diese am 11.03.2016 eingesetzt habe, wurde diese nicht erkannt. Ein erneuter Gang zur Reparatur am 12.03.2016 auf Garantie wurde somit fällig.
Am 16.03.2016 sollte ich das Gerät abholen. Allerdings nicht auf Garantie, sondern als kostenpflichtige Reparatur in Höhe von 40 €.
Die Begründung ich hätte die Pins des Kartenlesers verbogen und dies wäre keine Garantielstung.
Ich dementierte das, da ich die Schublade für die Aufnahme der Simkarte vor dem genannten Datum nicht betätigte.
Das Gerät wurde somit einbehalten mit dem Hinweis, daß das mit dem Chef abgesprochen werden müsse.
Seit dem 16.03 2016 warte ich nun auf einen mir zugesagten Rückruf, der nicht eingegangen ist.
Auch mehrmalige Rückrufe meinerseits wurden damit abgetan "es hätte sich noch nichts entschieden".(Anrufe 22.-24. und 26.03.2016)
Am 27.03.2016 konnte ich dann, nach Rückruf meinerseits, das Handy abholen. Mit dem Hinweis, ich darf die Simkarte nicht mehr selbst wechseln,da sonst die Pins wieder verbiegen.???
Am 28.03.2016 war dann nach dem Ladevorgang über Nacht der Ein-und Ausschalter defekt. Das gerät lies sich nicht mehr Einschalten.
Am gleichen Tag wieder einmal der Gang zum Händler. Dieser sagte nun, er müsse es zu HTC einschicken für eine komplette Grunduntersuchung.
Seit dem 28.03.2016 bis 25.04.2016 ist nun das Handy in Reparatur ohne Befund.
Am 26.04.2016 wurde mir auf meinen Anruf mitgeteilt,daß das Handy irreperabel ist und ich bekäme dafür einen Ersatz aber kleiner und minderwertiger.
Kann ich vom Kauf zurücktreten-wo sind meine Rechte?
Mit freundl. Grüßen: Jürgen Herold
habe bei einem Gebrauchtwarenhändler für Computer/Handys ein gebrauchtes Handy am 12.02.2016 erworben.
Am 15.02.2016 wurde es bereits wegen defekter Kamera wieder zur Reparatur abgegeben. Dieser Fehler wurde behoben.
Vom 20.02.2016 - 11.03.2016 lag es bei mir in der Schublade, da ich mich nach einer neuen Simkarte umgesehen habe.
Als ich diese am 11.03.2016 eingesetzt habe, wurde diese nicht erkannt. Ein erneuter Gang zur Reparatur am 12.03.2016 auf Garantie wurde somit fällig.
Am 16.03.2016 sollte ich das Gerät abholen. Allerdings nicht auf Garantie, sondern als kostenpflichtige Reparatur in Höhe von 40 €.
Die Begründung ich hätte die Pins des Kartenlesers verbogen und dies wäre keine Garantielstung.
Ich dementierte das, da ich die Schublade für die Aufnahme der Simkarte vor dem genannten Datum nicht betätigte.
Das Gerät wurde somit einbehalten mit dem Hinweis, daß das mit dem Chef abgesprochen werden müsse.
Seit dem 16.03 2016 warte ich nun auf einen mir zugesagten Rückruf, der nicht eingegangen ist.
Auch mehrmalige Rückrufe meinerseits wurden damit abgetan "es hätte sich noch nichts entschieden".(Anrufe 22.-24. und 26.03.2016)
Am 27.03.2016 konnte ich dann, nach Rückruf meinerseits, das Handy abholen. Mit dem Hinweis, ich darf die Simkarte nicht mehr selbst wechseln,da sonst die Pins wieder verbiegen.???
Am 28.03.2016 war dann nach dem Ladevorgang über Nacht der Ein-und Ausschalter defekt. Das gerät lies sich nicht mehr Einschalten.
Am gleichen Tag wieder einmal der Gang zum Händler. Dieser sagte nun, er müsse es zu HTC einschicken für eine komplette Grunduntersuchung.
Seit dem 28.03.2016 bis 25.04.2016 ist nun das Handy in Reparatur ohne Befund.
Am 26.04.2016 wurde mir auf meinen Anruf mitgeteilt,daß das Handy irreperabel ist und ich bekäme dafür einen Ersatz aber kleiner und minderwertiger.
Kann ich vom Kauf zurücktreten-wo sind meine Rechte?
Mit freundl. Grüßen: Jürgen Herold
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Ausländerin, Nigeria Staatsangehörigkeit, momentan mache ich meine Master studium in Erneuerbare Energie, Bachelor habe ich schon in Energietechnik (Maschinenbau) absolviert und der vater meines kindes ist auch Nigerianer Staatsangehörigkeit, der besitze auch Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG, weil er ein Student ist. Er hat schon Bachelor inmaschinenbau arbeite 400,-Job.
Meine Fragen sind folgend: wenn ich jetzt als Studentin schwanger werde, da ich nur als Studenten komme nach Deutschland gekommen bin und wollte nach geboren meines Kindes mein Masterstudium weiter zu machen, ich bin fast sechs jahren in Deutschland, Meine Studium war 100% in deutsch.
Und beim 7. Monat der Schwangerschaft mein Studium vorübergehend abbreche, werde ich die Rechte an Sozialhilfe vom Staat, oder Muttergeld haben? wenn nicht, werde ich die Rechte haben arbeiten zu gehen, damit ich mich und mein Kind versorgen könnte?
Die nächste Frage: wird mein Kind nach der Geburt automatisch Deutsch Staatsangehörig, da der Vater schon acht jahren in Deutschland gelebt? und welche Sozialrechte bekommt es, wenn es Deutsch Staatsangehörig sein wird?
Die dritte Frage: gibt es eine Chance bei so einer Situation für mich oder der Vater meines Kindes eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
ich bin Ausländerin, Nigeria Staatsangehörigkeit, momentan mache ich meine Master studium in Erneuerbare Energie, Bachelor habe ich schon in Energietechnik (Maschinenbau) absolviert und der vater meines kindes ist auch Nigerianer Staatsangehörigkeit, der besitze auch Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG, weil er ein Student ist. Er hat schon Bachelor inmaschinenbau arbeite 400,-Job.
Meine Fragen sind folgend: wenn ich jetzt als Studentin schwanger werde, da ich nur als Studenten komme nach Deutschland gekommen bin und wollte nach geboren meines Kindes mein Masterstudium weiter zu machen, ich bin fast sechs jahren in Deutschland, Meine Studium war 100% in deutsch.
Und beim 7. Monat der Schwangerschaft mein Studium vorübergehend abbreche, werde ich die Rechte an Sozialhilfe vom Staat, oder Muttergeld haben? wenn nicht, werde ich die Rechte haben arbeiten zu gehen, damit ich mich und mein Kind versorgen könnte?
Die nächste Frage: wird mein Kind nach der Geburt automatisch Deutsch Staatsangehörig, da der Vater schon acht jahren in Deutschland gelebt? und welche Sozialrechte bekommt es, wenn es Deutsch Staatsangehörig sein wird?
Die dritte Frage: gibt es eine Chance bei so einer Situation für mich oder der Vater meines Kindes eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Die meisten Ihrer Fragen wird das Sozialreferat des AstA an Ihrer Universität beantworten können. Die kennen sich mit solchen Problemen gut aus. Viel Erfolg!
Sehr geehrte Frau dubist9ija,
der Sinn, dass der deutsche Staat ausländischen Studenten Studienplätze anbietet, liegt darin, dass diese Studenten nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren, um ihr erworbenes Wissen dort einzubringen.
Wenn sie vorhaben, durch die Geburt eines Kindes ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen, sollten sie sich vorher über die Rechtslage informieren. Jetzt dürfte es zu spät sein, und große Hoffnungen kann ich ihnen leider nicht machen.
der Sinn, dass der deutsche Staat ausländischen Studenten Studienplätze anbietet, liegt darin, dass diese Studenten nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren, um ihr erworbenes Wissen dort einzubringen.
Wenn sie vorhaben, durch die Geburt eines Kindes ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen, sollten sie sich vorher über die Rechtslage informieren. Jetzt dürfte es zu spät sein, und große Hoffnungen kann ich ihnen leider nicht machen.
Hallo,
auf der Seite www.mieterdirekt.de erhalten Mieter umfangreiche Informationen und Hilfe bei fast allen Mietrechtsproblemen. Auch viele Musterbriefe. Dazu können Mieter ihre Vermieter bewerten.
Und dass alles kostenlos.
auf der Seite www.mieterdirekt.de erhalten Mieter umfangreiche Informationen und Hilfe bei fast allen Mietrechtsproblemen. Auch viele Musterbriefe. Dazu können Mieter ihre Vermieter bewerten.
Und dass alles kostenlos.
Kostenlose Rechtsberatung als telefonische Erstberatung ist z.b. unter Telefon 06021 495695994 und obline unter
https://rechtsberater.de/hilfehotline/ erhältlich
INFO
für Rechtsanwälte, die diesbezüglich noch unsicher sind:
Das anwaltliche Gebührenrecht lässt kostenlose Erstberatung zu. Der BGH sichert die herrschende Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur mit einer Leitsatz-Entscheidung ab (BGH, Urteil vom 3. Juli 2017, AnwZ (Brfg) 42/16).
https://rechtsberater.de/hilfehotline/ erhältlich
INFO
für Rechtsanwälte, die diesbezüglich noch unsicher sind:
Das anwaltliche Gebührenrecht lässt kostenlose Erstberatung zu. Der BGH sichert die herrschende Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur mit einer Leitsatz-Entscheidung ab (BGH, Urteil vom 3. Juli 2017, AnwZ (Brfg) 42/16).
habe seit Monate einen Urteil... meine Anwalt macht nichts und ich bekomme auch keinen Termin obwohl ich schon zeitlich seine Rechnung in höhe von mehr als 10T € bezahlt habe...
habe keine Zeit oder Geld mehr um eine neue Anwalt zu nehmen...
was mache ich??
habe keine Zeit oder Geld mehr um eine neue Anwalt zu nehmen...
was mache ich??
Wenn du dein Urteil schon seit Monaten hast - was möchtest du, dass ein Anwalt noch macht?
Das beste ist, du machst das, was in dem Urteil steht!
Dann brauchst du auch keinen neuen Anwalt!
Das beste ist, du machst das, was in dem Urteil steht!
Dann brauchst du auch keinen neuen Anwalt!
Habe ebenfalls eine rechtliche Frage
das 13te monatsgehalt wird bei uns auf 2 mal ausgezahlt einmal am 15.12 und einmal am 15.4
ich habe am 15.12 meine erste hälfte bekommen habe aber meinen arbeitsvertrag zum 28.02.2018 gekündigt... steht mir die andere hälfte die normal am 15.4 ausgezahlt wird trotzdem noch zu????
danke schonmal im vorraus.
das 13te monatsgehalt wird bei uns auf 2 mal ausgezahlt einmal am 15.12 und einmal am 15.4
ich habe am 15.12 meine erste hälfte bekommen habe aber meinen arbeitsvertrag zum 28.02.2018 gekündigt... steht mir die andere hälfte die normal am 15.4 ausgezahlt wird trotzdem noch zu????
danke schonmal im vorraus.
TV-Produktionsfirma sucht für ein neues Fernsehformat nach Menschen mit einem interessanten juristischen Problem, Gerichtsfall oder Ähnlichem, das für eine Berichtserstattung interessant erscheint.
Kontakt: casting-koeln@tresor.tv
Kontakt: casting-koeln@tresor.tv
Ich habe Anzahlung für Haus gezahlt 5000,-
Kein Betrag weil ohne meine Unterschrift und Notar nicht beurkundet und auch kein Kauf Preis ernannt.Der Eigentümer zahlt mir mein Geld nicht mehr aus nach einen Tag Rücktritt.
Er sagt ich muss kaufen.dabei wir sind in na nicht einig auf Kauf Preis.dabei unseres
Abmachung sollte 30.000 Notar und Rest Bär oder Gold gekauft werden.Ist das Unterschlagung,Diebstahl oder ungerechtfertigte Bereicherung.Habe Straf Anzeige gemacht aber habe Angst das doch Zivil Klage bedarf.
Kein Betrag weil ohne meine Unterschrift und Notar nicht beurkundet und auch kein Kauf Preis ernannt.Der Eigentümer zahlt mir mein Geld nicht mehr aus nach einen Tag Rücktritt.
Er sagt ich muss kaufen.dabei wir sind in na nicht einig auf Kauf Preis.dabei unseres
Abmachung sollte 30.000 Notar und Rest Bär oder Gold gekauft werden.Ist das Unterschlagung,Diebstahl oder ungerechtfertigte Bereicherung.Habe Straf Anzeige gemacht aber habe Angst das doch Zivil Klage bedarf.
Ich habe aus Versehen bei Ebay-Kleinanzeigen 9 Münzen mit 9 Zertifikaten verkauft, dabei habe ich ein anderes Zertifikat von meiner Münzsammlung aus Versehen beigefügt. Ich wurde von dem Münzkäufer als kleiner mieser Asi Betrüger betitelte. Aufgrund dessen habe ich dem Käufer geschrieben, dass ich mich vertan habe und das Geld zurückzahle. Bekomme ich recht? Bei der Polizei habe ich eine Anzeige gemacht.
Mit freundlichen Grüßen.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo
Mir ist gestern das Motorrad vom Nachbarn umgefallen als ich es aus seiner Garage schob da ist der Spiegel abgebrochen - ich wollte das Motorrad kaufen
Mir ist gestern das Motorrad vom Nachbarn umgefallen als ich es aus seiner Garage schob da ist der Spiegel abgebrochen - ich wollte das Motorrad kaufen
Ich bin vermutlich in eine abo Falle hineingeraten. Habe auch einmal eine Zahlungserinnerung bezahlt, um die Sache zu beenden, aber leider ohne Erfolg. Es geht weiter. Ich habe auch schon Widerspruch eingelegt. Kam noch keine Antwort. Es geht um die PVZ PRESSEVERTRIEBSZENTRALE
Was kann und muss ich jetzt machen?
Was kann und muss ich jetzt machen?