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Wohin kann ich mich nach dem Verkauf eines Hundes wenden, wenn der Tierschutzvertrag nicht eingehalten wird?
Antworten (3)
Es gibt in Deutschland kein eingeschränktes Eigentum. Wer etwas (auch ein Tier) kauft, kann damit tun, was er will, auch wenn der Vertrag (z. B. der Schutzvertrag) etwas anderes aussagt. Anspruch besteht nur, wenn das Tier für mehr Geld verkauft wurde, als man selbst bekommen hat. Daraus kann dann ein Anspruch entstehen, wenn zuvor ein Schutzvertrag geschlossen wurde.
Es gibt in diesem Fall die Möglichkeit, sich an einen speziellen Anwalt zu wenden, der die Sache weiterverfolgt. Man kann aber auch direkt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ein Vertrag, der nicht eingehalten wird, ist immer ein Fall für die Staatsanwaltschaft und wenn möglicherweise Verdunklungsgefahr besteht, dann muss schnell gehandelt werden.
Am besten an einen Rechtsanwalt, schließlich handelt es sich um einen Vertragsbruch. Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf Tierschutzgesetze spezialsiert haben. So einen kannst du zum Beispiel hier finden: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/tierschutzgesetz.php