Boris Sommer
Zählen Kassenbelege grundsätzlich auch als Rechnungen und können steuerlich verwendet werden? Oder müssen mehr Angaben da sein?
Antworten (3)
Wenn auf den Belegen die grundsätzlichen Informationen vorhanden sind gelten sie steuerlich als gültige rechnungen. Also der Aussteller, das Datum,die Steuernummer und Brutto und Nettoumsatz getrnnt aufgeführt. Ist dies nicht der Fall, ist der Beleg nur in Verbindung mit einer schriftlichen, formlosen Rechnung gültig.