Zahlung einer Abfindung und die steuerlichen Umstände
Guten Abend,
mit Aufhebung des Arbeitsvertrags am 31.12.2020 erhalte ich eine Abfindung.
Die Auszahlung der Abfindung kann im Januar 2021 oder Dezember 2020 stattfinden.
Eine geplante Auswanderung in 02/´21 steht bevor, weshalb keine Einkünfte in Deutschland zu erwarten sind.
Bruttoarbeitslohn: 106.000 € (gemeinsames Brutto, Splitting)
Höhe der Abfindung: 210.000 €
Steuerklasse: 4/Kinderfreibetrag 0/Kirchensteuer nein
erwarteter Bruttoarbeitslohn/sonstige Einkünfte in 2021: 0€
Wie groß sind die Differenzen bei Auszahlung´20 und Fünftelregelung und´21 ohne Einkommen.
Welche weiteren Aspekte gibt es zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe und das Teilen eures bisherigen Wissens!
Besten Gruß
mit Aufhebung des Arbeitsvertrags am 31.12.2020 erhalte ich eine Abfindung.
Die Auszahlung der Abfindung kann im Januar 2021 oder Dezember 2020 stattfinden.
Eine geplante Auswanderung in 02/´21 steht bevor, weshalb keine Einkünfte in Deutschland zu erwarten sind.
Bruttoarbeitslohn: 106.000 € (gemeinsames Brutto, Splitting)
Höhe der Abfindung: 210.000 €
Steuerklasse: 4/Kinderfreibetrag 0/Kirchensteuer nein
erwarteter Bruttoarbeitslohn/sonstige Einkünfte in 2021: 0€
Wie groß sind die Differenzen bei Auszahlung´20 und Fünftelregelung und´21 ohne Einkommen.
Welche weiteren Aspekte gibt es zu beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe und das Teilen eures bisherigen Wissens!
Besten Gruß
Antworten (4)
Bei einer Auszahlung in 2021 fallen größenordnungsmäßig 30.000 € Steuern an (Annahme: komplett zu versteuern ohne Abzug von Sozialbeiträgen, da Auswanderung).
Bei einer Auszahlung in 2020 fallen größenordnungsmäßig 85.000 € Steuern an (Annahme: zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Freibeträge 80.000 € plus Abfindung).
Bei einer Auszahlung in 2020 fallen größenordnungsmäßig 85.000 € Steuern an (Annahme: zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Freibeträge 80.000 € plus Abfindung).
Bei Auszahlung in 2020 greift die Fünftelregelung, bei Auszahlung 2021 ist die komplette Abfindung zu versteuern.
Muss man durchrechnen.
Es gibt aber durchaus sehr charmante Lösungen, die Steuer zu minimieren, bzw. einen Großteil der Abfindungsversteuerung völlig legal zurück zu holen. Bei Interesse einfach melden :)
Muss man durchrechnen.
Es gibt aber durchaus sehr charmante Lösungen, die Steuer zu minimieren, bzw. einen Großteil der Abfindungsversteuerung völlig legal zurück zu holen. Bei Interesse einfach melden :)