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Gast

Zahlung von Rechtsschutzversicherung

Ich bekam bei einer Güteverhandlung bei einem Streitwert von 15000 Euro einen Hinweis dass ich als Kläger 87% der Kosten des Rechtsstreits zu zahlen hätte. Bei einem Autokauf wo mir eine Reparatur von ca 1300 Euro zugesichert wurde vom Verkäufer, aber nachweislich nicht ausgeführt wurde, hat mir der Güterichter insgesamt 2000 Euro zugesprochen.Meine Anwältin hatte aber wegen Nutzungsausfall des Autos ca 13500 Euro erwirken wollen. Somit Streitwert ca. 15000 Euro.
Ich habe mich auf einen Vergleich von Zahlung an mich von 2000 Euro eingelassen, da ja die nicht ausgeführte Reparatur somit gezahlt gewesen wäre. Dass ich einen Nutzungsausfall von ca. 13500 Euro erhalten würde, hat der Richter in der Erstreinschätzung gleich verneint. Da ich also die Zahlung von 2000 Euro als Vergleich akzeptiert hatte und ich somit nichtwissentlich und auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass ich somit als Kläger 87% der angefallenen Gegenstands und Prozesskosten selbst zu tragen habe, hat mir meine Rechtsschutz zu verstehen gegeben, dass sie wegen meinem angenommenen Vergleich schlechter gestellt wurde und ich die restlichen Rechtsanwaltskosten selbst zahlen soll.Es kann doch nicht sein, dass ich in einer Güteverhandlung erst meine Rechtsschutzversicherung fragen muss, ob ich bei Annahme eines Vergleichs die gesamten Kosten auch ersetzt bekomme.Dies setzte ich aber voraus. Da fühle ich mich komplett überrascht und überumpelt.
Bei Gericht sollte man frei und ungezwungen entscheiden können, ob und wie weit man sich auf einen Vergleich einlässt. Eine Kostenübernahme des Rechtsschutz sollte nicht von der Höhe des Vergleichs abhängig sein dürfen.Wie kann ich gegen die Rechtsschutzversicherung vorgehen?
Vielen Dank
Frage beantworten Frage Nummer 3000264145 Frage melden

Antworten (4)
wokk
Na da solltest du aber eine gute Rechtschutzversicherung haben!
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Cheru
Du solltest vielleicht die Anwältin wechseln: Sie könnte den Streitwert zum eigenen Nutzen in die Höhe getrieben haben, sie wusste von Deiner Rechtsschutzversicherung, sie hat Dich nicht vor dem Kostenrisiko eines Vergleichs gewarnt. Du hast nur blauäugig Deinen Versicherungsvertrag nicht gelesen, der Anwältin war aber sicherlich bewusst, was passieren wird. Als Außenstehender denkt man: Die Tante hat Dich voll gelinkt.
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dschinn
Banken und Versicherungen sind die größten Abgreifer...
Gleich danach kommen dann wohl die Anwälte.
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Cheru
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
(Friedrich Wilhelm I., 1726)
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