bh_roth
Zulässiger Überstand der Ladung
Ich möchte am Tage einen Fahnenmast transportieren. Dieser ist 6 m lang. Mein Anhänger hat eine Gesamtlänge von 3 Metern. Der zulässige Überstand nach hinten (mit roter Fahne) beträgt 1,5 Meter. Somit steht der Mast 1,5 Meter nach vorn über das Fahrzeug. Die zusätzlich verfügbaren hohen Bordwände sind eingebaut, so dass die Ladung über den PKW ragen kann, ohne dass dort etwas beschädigt wird.
Ist ein solcher Transport zulässig? Ich habe über nach vorn überstehende Ladung nichts brauchbares gefunden.
Und muss ich dann im Kfz einen Helm tragen?☺
Ist ein solcher Transport zulässig? Ich habe über nach vorn überstehende Ladung nichts brauchbares gefunden.
Und muss ich dann im Kfz einen Helm tragen?☺
Antworten (12)
Die einzige Besonderheit wäre eigentlich die das wenn du abbiegst die vorderen 1,5m evtl über das ziehende Fahrzeug hinausragen könnten und dann Passanten, Radfahrer, o.ä. verletzen bzw beschädigen.
Ich würde aus meiner Fahrpraxis heraus sagen, dass selbst wenn der ziehende PKW im rechten Winkel zum gezogenen Hänger abbiegt, 1,5 m Überstand nach vorne vom Hänger aus gesehen kaum den eigentlichen Bereich des Gespannes überragen kann.
Alternativ: wie lang ist das Zugfahrzeug eigentlich?
4,5 m +?
Dachgepäck... Vorne nicht oder nur unwesentlich über das Auto überstehen lassen, hinten 1,5 m mit Roter Fahne, alles gut. Genau so was hat mit meinem Kombi schon einwandfrei funktioniert.
Alternativ: wie lang ist das Zugfahrzeug eigentlich?
4,5 m +?
Dachgepäck... Vorne nicht oder nur unwesentlich über das Auto überstehen lassen, hinten 1,5 m mit Roter Fahne, alles gut. Genau so was hat mit meinem Kombi schon einwandfrei funktioniert.
Cabrio mit Hängerkupplung... ist zwar selten, aber nicht unmöglich. Dann ein anderer Tipp: Wenn keine niedrigen Brücken im Weg sind, Mast senkrecht im Auto befestigen, Totenkopffahne hissen und losfahren... ☺
Aber mal im Ernst: wenn der Hänger höher ist als das Cabrio, funktioniert das schon, wenn der Mast auf dem Hänger mittig befestigt wird. Es gibt kaum so scharfe Kurven, wo der Mast dann mal in den Gegenverkehr oder (schlimmer) auf den Geh- bzw Radweg ragt und irgendwas aufspiessen könnte.
Noch ein Hinweis: Nach vorne so hoch wie möglich bringen, (Brückenhöhe beachten), nach hinten tief runter knapp über die Strasse. Auch das verkürzt die Gesamtlänge (Satz des Pythagoras) und vermindert eventuelle Gefahren deutlich.
Aber mal im Ernst: wenn der Hänger höher ist als das Cabrio, funktioniert das schon, wenn der Mast auf dem Hänger mittig befestigt wird. Es gibt kaum so scharfe Kurven, wo der Mast dann mal in den Gegenverkehr oder (schlimmer) auf den Geh- bzw Radweg ragt und irgendwas aufspiessen könnte.
Noch ein Hinweis: Nach vorne so hoch wie möglich bringen, (Brückenhöhe beachten), nach hinten tief runter knapp über die Strasse. Auch das verkürzt die Gesamtlänge (Satz des Pythagoras) und vermindert eventuelle Gefahren deutlich.
Die Kupplung ist für den Bootstrailer und den Moppedanhänger. Ungewöhnlich finde ich das nicht.
Ich denke, dass ich bei 1,5 Meter über dem Fahrzeug, das wäre hauptsächlich über dem Kofferrraum, kein Problem bekomme, dass die Stange zur Seite übersteht. Meine Überlegung war nur, ob dieser Überstand vom Anhänger nach vorn verkehrstechnisch zulässig ist, denn es ist wohl so ungewöhnlich, dass man nichts darüber lesen kann.
Ich denke, dass ich bei 1,5 Meter über dem Fahrzeug, das wäre hauptsächlich über dem Kofferrraum, kein Problem bekomme, dass die Stange zur Seite übersteht. Meine Überlegung war nur, ob dieser Überstand vom Anhänger nach vorn verkehrstechnisch zulässig ist, denn es ist wohl so ungewöhnlich, dass man nichts darüber lesen kann.
Am besten gefällt mir die Vertikal-Lösung (Johnny Depp lässt grüßen ...)
Aber ich erinnere mich dunkel, mal Probleme bekommen zu haben, weil meine Antenne etwas schräg stand und so seitlich über das Fahrzeugprofil herausragte. Bei der zugehörigen Diskussion kamen die maximal erlaubten Überstände nach vorne und hinten auch zur Sprache - soweit ich mich erinnere, galt das für das gesamte Gespann. Das würde heißen, daß ein Überstand vom Anhänger auf das Zugfahrzeug erlaubt ist, seitlicher Überstand bei Kurvenfahrten aber nicht.
Das leuchtet auch unmittelbar ein, wenn man sich mal an einschlägige Szenen aus Spielfilmen erinnert - was ich altersbedingt im Augenblick nur unvollständig tue. Es gibt, glaube ich, mehrere Filme, wo Feuerwehrleitern in dieser Form außer Kontrolle gerieten.
Vielleicht mußt Du mal schauen, ob Du das vordere Ende der Fahnenstange am Helm festmachen mußt. In jedem Falle wäre ich sicher nicht der einzige, der sich über ein Foto der endgültigen Lösung freuen würde ;-)
Aber ich erinnere mich dunkel, mal Probleme bekommen zu haben, weil meine Antenne etwas schräg stand und so seitlich über das Fahrzeugprofil herausragte. Bei der zugehörigen Diskussion kamen die maximal erlaubten Überstände nach vorne und hinten auch zur Sprache - soweit ich mich erinnere, galt das für das gesamte Gespann. Das würde heißen, daß ein Überstand vom Anhänger auf das Zugfahrzeug erlaubt ist, seitlicher Überstand bei Kurvenfahrten aber nicht.
Das leuchtet auch unmittelbar ein, wenn man sich mal an einschlägige Szenen aus Spielfilmen erinnert - was ich altersbedingt im Augenblick nur unvollständig tue. Es gibt, glaube ich, mehrere Filme, wo Feuerwehrleitern in dieser Form außer Kontrolle gerieten.
Vielleicht mußt Du mal schauen, ob Du das vordere Ende der Fahnenstange am Helm festmachen mußt. In jedem Falle wäre ich sicher nicht der einzige, der sich über ein Foto der endgültigen Lösung freuen würde ;-)
Frag doch einfach mal beim Straßenverkehrsamt, der Polizei (Verkehrssicherungsdienst) oder bei der Fahrschule nach.
Hier wird viel über Meinungen geschrieben aber Meinungen sind weder rechtlich noch unfalltechnisch sicher!
Hier wird viel über Meinungen geschrieben aber Meinungen sind weder rechtlich noch unfalltechnisch sicher!
Ich hab jahrelang Deltasegler auf dem Dach eines Kombi transportiert, die sind auch 6 Meter lang, niemand hat sich beschwert.
Was du nicht darfst, ist auf der vorderen Stossstange eine zusätzliche Stütze montieren - zumindest in Deutschland nicht. Ich hatte so eine, und wurde jedesmal in D angemotzt.
Was du nicht darfst, ist auf der vorderen Stossstange eine zusätzliche Stütze montieren - zumindest in Deutschland nicht. Ich hatte so eine, und wurde jedesmal in D angemotzt.
@gerdd: Auf Wunsch eines einzelnen Users
Es ist vollbracht.
Es ist vollbracht.
Wenn ich Polizist wäre und das sehen würde, würde ich die Weiterfahrt in dieser Konstellation untersagen.
Bester Obralija, Du hast möglicherweise in der Hektik übersehen, dass die Frage von bh_roth bereits über 4 Jahre alt ist! Der Fahnenmast ist inzwischen derart korrodiert, dass ein Transport nicht mehr möglich wäre.
Oder wolltest Du uns doch lediglich nur Deinen billigen Werbe-Link unterjubeln?
Hallo Wokk!
Oder wolltest Du uns doch lediglich nur Deinen billigen Werbe-Link unterjubeln?
Hallo Wokk!