kus_haunhof3
Ab wann darf ein Gerichtsvollzieher eine Zwangsversteigerung einer Immobilie durchführen?
Antworten (5)
Gar nicht: die Immobiliarvollstreckung sprich Zwangsversteigerung/-verwaltung ist Aufgabe des Vollstreckungsgerichts
Ein Gerichtsvollzieher bekommt nur den Auftrag, eine Zwangsversteigerung durchzuführen. Diesen Auftrag, kann er zum Beispiel von der Bank erhalten, wenn man mit den Hypotheken im Rückstand ist. Genaue Auskunft darüber, kann auch bei Gericht ein Gerichtspfleger dazu geben. Ein Gerichtsvollzieher kann auf keinen Fall willkürlich eine Zwangsversteigerung durchführen.
Die Zwangsversteigerung durch das zuständige Amtsgericht kann erfolgen, wenn der Schuldner mit 3 Raten der zurückzuzahlenden Kreditsumme oder mit 5 % der Kreditsumme im Verzug ist. In diesem Fall kündigt der Gläubiger die meist bestehende Grundschuld und fordert die gesamte Kreditsumme beim Schuldner ein. Kann dieser nicht zahlen, so kann der Gläubiger (die Bank) zum Amtsgericht gehen und nach einer Bewertung der Immobilie durch einen Sachverständigen die Zwangsversteigerung betreiben.
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung werden häufig Kredite aufgenommen, zu deren Absicherung eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird.
Die Grundschuld gewährt dem Gläubiger das Recht gegen diesen eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, wenn dieser in mit drei Raten oder 5 % der Summe in Zahlungsverzug gerät. Der Gläubiger kündigt sodann die Grundschuld und fordert die Kreditsumme ein. Kann der Schuldner diese nicht zurück bezahlen, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Die Grundschuld gewährt dem Gläubiger das Recht gegen diesen eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, wenn dieser in mit drei Raten oder 5 % der Summe in Zahlungsverzug gerät. Der Gläubiger kündigt sodann die Grundschuld und fordert die Kreditsumme ein. Kann der Schuldner diese nicht zurück bezahlen, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Für das Zwangsversteigerungsverfahren ist der Diplom-Rechtspfleger zuständig. Örtlich ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig wo die Immobilie liegt. Für einen guten Versteigerungserlös ist es sinnvoll das Objekt auch im Internet bei einer guten Zwangsversteigungerungsplattform zu veröffentlichen. Eine sehr gute Seite mit Lexikon und ausführlicher Beschreibung ist www.versteigerungspool.de
Link: http://versteigerungspool.de/
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