Lorenzoo
Ab wann gilt man als Anlieger in einer Straße? Wenn man dort wohnt oder auch wenn man jemanden besuchen möchte?
Antworten (5)
Wenn du ein Grundstück erreichen willst, dass in der ansonsten gesperrten Straße liegt, bist du Anlieger. Ob du dort jemanden besuchen oder nur nen Brief einwerfen willst, ob du aussteigst oder im Vorbeifahren guckst, ob Licht ist, ist ganz egal.
Ab dann, wenn dort ein Schild steht. Auf diesem Schild steht dann drauf Anleiger frei (das Schild ist rund, außen der Rand ist Rot und innen ist es Weiß). Wenn du aber jemanden in dieser Straße besuchen möchtest darfst du in die Straße reinfahren, auch wenn du selbst dort nicht wohnst.
Anliegre bist du, wenn du ein Anliegen hast. Dazu zählt auch der Besuch einer dort wohnenden Person. Das Anliegen muss mit der entsprechenden Straße zu tun haben. Wenden ist also kein Anliegen, das eine Durchfahrt erlauben würde. Auch ein Parkplatz, wenn du woanders hin willst reicht nicht.
Laut Aussage eines Polizisten gehört in diese Kategorie jeder der ein Anliegen hat. Mit anderen Worten, wenn Du dort jemanden besuchen willst dann kannst Du ohne weiteres dort entlangfahren. Persönlich finde ich dieses Verkehrsschild dann überflüssig. Aber es ist halt alles eine Auslegungsfrage.