Alexandra Weiß
Ab welchen Bahnverspätungen habe ich Anspruch auf Fahrpreiserstattung? Kann ich auch das ganze Geld zurückbekommen?
Antworten (3)
Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist die aktuelle Regelung so, dass man 25% des Fahrpreises zurückfordern kann, wenn der Zug über eine Stunde Verspätung hatte und 50%, wenn er über zwei Stunden zu spät war. Mehr als 50% kann man aber meines Wissens nach nie zurückfordern und bei Ausfällen oder Verspätungen aufgrund von Streiks kriegt man leider auch nichts zurück.
Das ist seit 2009 einheitlich geregelt: Ab 60 min Verspätung gibt es 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 min sind es 50 %. Das ist gleichzeitig auch der höchste ERstattungswert, mehr als 50 % bekommst Du also in keinem Fall. Bei Streckenzeitkarten wird die Entschädigung pauschal berechnet. Daneben gibt es Zusatzklauseln, z. B. das Recht auf Rücktritt ab 60 min Verspätung.
Ab 60 Minuten Verspätung hast Du Anspruch auf 25%, ab 120 Minuten auf 50% Erstattung. Als Grundlage gilt die Ankunftszeit am Zielort, nicht die Verspätung eines einzelnen Zuges. Kommt durch Verspätungen ein wichtiger Termin nicht zustande, kannst von der Fahrt zurücktreten, nur dann bekommst Du den Preis erstattet.