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Gast

Aber muss ich nicht doch bei jedem Bäcker die DSGVO unterschreiben?

Um die Bonflut einzudämmen haben viele ITler Ideen den Bon elektronisch weiterzugeben wie Handy oder E-Mail.
Frage beantworten Frage Nummer 3000133956 Frage melden

Antworten (8)
Cheru
Die DSGVO gilt auch ohne Deine Unterschrift.

Würdest Du sie beim Bäcker unterschreiben, müsstest Du zuvor in die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten durch den Bäcker einwilligen, denn für Deine Unterschrift gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein berechtigtes Interesse.
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Cheru
Im Übrigen stammt die Idee zur elektronischen Belegübermittlung vom Gesetzgeber.
Nach meinem Eindruck ist das ganz sicher kein ITler.
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Fiete11
Was die ITler für Schnapsideen haben, interessiert mich nicht.
Weder bekommt mein Bäcker meine Email noch meine Handynummer.
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dschinn
Ach Mensch...
Der Bäcker muss die Bons nur vorhalten.

Wenn der Kunde die nicht nehmen will ist gut.
Wenn der Kunde die nehmen will ist auch gut.
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dschinn
Nachtrag:
Dieser Fiskalisierungs-Shize ist ja nicht neu in Europa.
Viele Länder haben das schon viele Jahre.

Nun ist endlich auch Deutschland dran.
Über das "endlich" könnte man diskutieren...
Ich persönlich finde, dass es ein Abstieg ist.
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flux
Dieser ganze Blödsinn ist doch unerträglich.
Betrugssichere Kassen einführen mit einer sicheren Tagesdatenübertragung und gut ist.

Im Taxigewerbe ist Ähnliches geplant und technisch auch umsetzbar.

Ausdruckbon gibt´s nur auf Wunsch des Kunden.
Andere Länder machen es doch vor, dass es einfach geht.

Wenn nur dem deutschen Michel ein Blick über den Tellerrand nicht so schwer fallen würde... :(

Eine Einbeziehung von Handynummern und / oder Mailadressen verstößt jegen sämtliche Datenschutzgrundsätze. Idiotische Idee.
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Cheru
"Eine Einbeziehung von Handynummern und / oder Mailadressen verstößt jegen sämtliche Datenschutzgrundsätze."

Nicht, falls Du einwilligst und der Bäcker sich an die DSGVO hält.

Der Bäcker könnte den Bon übrigens auch passiv zum Download anbieten und Dir den Download mit einem QR-Code erleichtern.
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Fiete11
Würde der deutsche Michel über den Tellerrand schauen, würde er es so wie in Italien handhaben.

Der Händler ist zur Aushändigung des Bons verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, diesen im Umkreis von 100 m bei sich zu haben. Ist das nicht der Fall, kann es für den Käufer zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung führen.

Soviel zum Tellerrand.
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