Frage stellen
lexising

Ablöse von Investitonen in einer Mietwohnung

Wir wohnen in einer Mietwohnung, die wir vor 2 1/2 Jahren nicht saniert übernommen haben und planen, in absehbarer Zeit alle Räume neu streichen zu lassen bzw. eine neue Küche und ev. eine neue Dusche einbauen zu lassen. Sollte nun das Haus verkauft werden und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden, haben wir als Mieter in einem Zeitraum von etwa 3 bis 5 Jahren das Recht auf Ablöse der getätigten Investionen?
Frage beantworten Frage Nummer 56114 Frage melden

Antworten (1)
lexising
ps zu meiner frage: die von uns geplanten investitionen wären weder für den jetzigen eigentümer noch für einen allfälligen neuen eigentümer von vorteil bzw. eine verbesserung. würde der neue eigentümer eigenbedarf anmelden, so wären die durchgeführten verbesserungen für ihn nicht relevant.
Melden