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Ablöse von Investitonen in einer Mietwohnung
Wir wohnen in einer Mietwohnung, die wir vor 2 1/2 Jahren nicht saniert übernommen haben und planen, in absehbarer Zeit alle Räume neu streichen zu lassen bzw. eine neue Küche und ev. eine neue Dusche einbauen zu lassen. Sollte nun das Haus verkauft werden und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden, haben wir als Mieter in einem Zeitraum von etwa 3 bis 5 Jahren das Recht auf Ablöse der getätigten Investionen?
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