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Maria G.

Abmahnung für Filesharing

Hallo Leute,

mir ist heute eine Abmahnung ins Haus geflattert von der Kanzlei Waldorf Frommer für die erste Folge von der ersten Staffel von Better Call Saul. Mein Mann hat die Folge vor einer halben Ewigkeit gezogen also mehr als 1 Jahr bestimmt. Gibts da nicht Verjährung oder so? Ich meine das ist schon verdammt lange her.
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Antworten (6)
biscuitdealer
Tut mir Leid aber das sieht nicht gut aus für dich. Verjährung tritt erst ein wenn der Verstoß mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Quelle: www.filesharingabmahnung.de
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dschinn
Eine mod. UE abgeben und dann nicht mehr aufmucken ehe nicht ein Mahnbescheid ins Haus flattert.

Alles annere wäre vergebene Liebesmüh.
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bh_roth
Mich würde mal interessieren, über welchen Filesharer die Folge gezogen wurde, und ob es nur ein Stream war oder ein Download.
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Cordelier
Ich hab damals viel über EMule gezogen, der Rechner lief teilweise mehrere Tage Non Stop.

Dann gabs mal nen Abmahn-Brief (mit normaler Post verschickt) mit passenden Angaben aber 14 Tage vor Ende der 3 Jahres Frist. Den Brief hab ich natürlich nicht bekommen und nie wieder was von denen gehört.
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dschinn
@bh_roth

das war garantiert ein Torrent.
W+F sind für ihr "Geschäftsmodell bekannt".
Foren sind voll davon.

Statt die Downloadmöglichkeiten zu unterbinden, gibts ne Abmahnung für jeden, der auch nur ein einziges Bit Upload hat auf dem Torrent.

Da läuft ständig eine Software drüber, die jede IP mitprotokolliert.

Was mich aber wundert... die greifen normalerweise nur am Anfang der Verwertungskette in die Vollen... ist die erste Staffel aktuell neu rausgekommen auf DVD oder son Quatsch? Nach 1 Jahr oder so erst aktiv werden... das finde ich merkwürden.
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alca
Also wenn du die Abmahnung bekommen hat, dir der Anschluss also gehört und die Folge von deinem Mann gezogen wurde, hast du wohl sehr gute Aussichten aus der Sache rauszukommen. Verjährung hin oder her. https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung
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