Änderung der Teilungserklärung
In der gültigen Teilungserklärung steht " die Einheit Nr. x wird in der Teilungserklärung als Praxisräume mit x m2 und x/1000 Miteigentumsanteil ausgewiesen". Der Kaufinteressent will diese Einheit nun als Wohnung umbauen mit Bad und Küche usw.
Meine Frage; muss die Teilungserklärung geändert werden, wenn gewerbliche Räume zu Wohnräume umgewandelt werden?
MfG
Hofer Johann
Meine Frage; muss die Teilungserklärung geändert werden, wenn gewerbliche Räume zu Wohnräume umgewandelt werden?
MfG
Hofer Johann