Also
Also, komplettes Handyfotografier Verbot im Freibad?
Also zuerst dachte ich, sich selber mit Begleitung als Erinnerung fotografieren kann keiner was dagegen haben.
Jetzt habe ich mehrfach beobachtet, wie Leute augenscheinlich Selfies machten,
aber auf dem Display der Leute, die sich dann die Foto anschauten,
waren jedoch die Personen dahinter in "Großaufnahme" zu sehen!
Jetzt habe ich mehrfach beobachtet, wie Leute augenscheinlich Selfies machten,
aber auf dem Display der Leute, die sich dann die Foto anschauten,
waren jedoch die Personen dahinter in "Großaufnahme" zu sehen!
Antworten (12)
Also machten irgendwelche Leute Selfies, und du hast genau gesehen, was da drauf ist? Da musst du aber ganz dicht dran gewesen sein.
@Dorfdepp
Also, ich stand daneben und konnte aufs Display schauen, dann bin ich rumgegangen und habe mich daneben gestellt.
Willst Du jetzt die Beschreibung von irgendwelchen Leuten haben oder soll ich nächstes Mal für Dich nach Facebook usw. fragen, dann kannst Du die Fotos online schauen?
Also, ich stand daneben und konnte aufs Display schauen, dann bin ich rumgegangen und habe mich daneben gestellt.
Willst Du jetzt die Beschreibung von irgendwelchen Leuten haben oder soll ich nächstes Mal für Dich nach Facebook usw. fragen, dann kannst Du die Fotos online schauen?
Nein, es gibt kein komplettes Handyverbot in Freibädern. Einige wenige haben das eingeführt. Und bei Bildern, bei denen Fremde zufällig abgebildet werden, ist auch nichts rechtlich verwerfliches dabei. Es ist erst verboten, wenn ich gezielt einen einzelnen wildfremden Menschen gegen seinen Willen oder ohne sein Einverständnis fotografiere.
Die Frage, die sich bei jedem Verbot (zumindest mir) stellt: Wie kann es verhindert werden, dass jemand Aufnahmen macht? Wie kann ich es als Betreiber kontrollieren? Wie kann ich es effektiv durchsetzen? Wer kann mir überhaupt was, wenn ich offiziell kein Smartphone dabei habe? Alle 4 Fragen kann man mit nicht durchführbar beantworten.
Ich sehe das völlig entspannt. Ich werde weiterhin überall ein Smartphone dabei haben, ohne abgeklebte Kamera. Und wenn ich es will, werde ich ein Erinnerungsfoto machen. Wie soll mir jemand nachweisen, dass ich ein Foto geknipst habe.
Die Frage, die sich bei jedem Verbot (zumindest mir) stellt: Wie kann es verhindert werden, dass jemand Aufnahmen macht? Wie kann ich es als Betreiber kontrollieren? Wie kann ich es effektiv durchsetzen? Wer kann mir überhaupt was, wenn ich offiziell kein Smartphone dabei habe? Alle 4 Fragen kann man mit nicht durchführbar beantworten.
Ich sehe das völlig entspannt. Ich werde weiterhin überall ein Smartphone dabei haben, ohne abgeklebte Kamera. Und wenn ich es will, werde ich ein Erinnerungsfoto machen. Wie soll mir jemand nachweisen, dass ich ein Foto geknipst habe.
bh_roth, über die Vorgaben des Hausrechts des Betreibers kannst du dich schon hinwegsetzen.
Aber was machst du, wenn eine leicht hysterische Frauenstimme ruft: „Der Typ hat meine Tochter fotografiert!“?
Aber was machst du, wenn eine leicht hysterische Frauenstimme ruft: „Der Typ hat meine Tochter fotografiert!“?
Der Betreiber des Freibades hat Hausrecht.
Klar kannst Du Dich über ein Verbot hinweg setzen, aber nur bis irgend jemand zum Bademeister geht und auf dich hinweist.
Dann fliegst du a) raus, darfst b) die evtl. in der Hausordnung festgelegte Strafe zahlen und kommst c) nie wieder in das Freibad, ohne dich strafbar zu machen.
Klar kannst Du Dich über ein Verbot hinweg setzen, aber nur bis irgend jemand zum Bademeister geht und auf dich hinweist.
Dann fliegst du a) raus, darfst b) die evtl. in der Hausordnung festgelegte Strafe zahlen und kommst c) nie wieder in das Freibad, ohne dich strafbar zu machen.
Hallo Umjo,
(also, )bei uns spricht man niemanden mit Sie an.
Hier heißt es Du oder zumindest Ihr.
(Also, )wenn ich beiden Parteien richtig beobachtet habe,
ist die Sympathie nur auf einer Seite!
(also, )bei uns spricht man niemanden mit Sie an.
Hier heißt es Du oder zumindest Ihr.
(Also, )wenn ich beiden Parteien richtig beobachtet habe,
ist die Sympathie nur auf einer Seite!
(Also, )
a. Hier fragt man nicht = "Möchten Sie vielleicht auch....?"
Hier siezt man einzelne Personen freundlich mit = "Möchtet Ihr…"
oder fragt gleich = "Möchtest Du…"
b. Der Fotograf hat Sympathien für das Motiv
Das Motiv hat aber keine Sympathien für den Fotografen, kennt ihn nicht
(Also, )das weiß der Fotograf, warum sollte er freundlich fragen?
Ich hoffe dies war jetzt verständlich, wenn Du noch eine Frage hast…
a. Hier fragt man nicht = "Möchten Sie vielleicht auch....?"
Hier siezt man einzelne Personen freundlich mit = "Möchtet Ihr…"
oder fragt gleich = "Möchtest Du…"
b. Der Fotograf hat Sympathien für das Motiv
Das Motiv hat aber keine Sympathien für den Fotografen, kennt ihn nicht
(Also, )das weiß der Fotograf, warum sollte er freundlich fragen?
Ich hoffe dies war jetzt verständlich, wenn Du noch eine Frage hast…
Nee, keine Fragen mehr. Besser ist das wohl!
Zit.1: "Hier siezt man einzelne Personen freundlich mit = "Möchtet Ihr…"
Antwort 1: Ok, habe keine Ahnung, wo 'Hier' ist, und welche sprachlichen Gepflogenheiten 'hier' herrschen.
Pluralis majestatis kommt hier (da wo ich hause) jedenfalls nur äußerst selten vor.
In Freibädern übrigens eher gar nicht.
Zit.2: "...das (fehlende Sympathien für den Fotografen) weiß der Fotograf, warum sollte er freundlich fragen?..."
Antwort 2: Weil bh_roth ein netter Zeitgenosse ist, und daher der 'leicht hysterische(n) Frauenstimme' mit Freundlichkeiten die Hysterie aus der Stimme und vor allem der Stimmung nehmen möchte! (Ob er die Dame hinter der Stimme gerne fotografiert hätte, entzieht sich leider meiner Kenntnis, tut aber auch nichts ergebnisrelevantes zur Sache).
Im übrigen, bester (Also), schreibst Du selbst, dass "...man einzelne Personen freundlich..." siezt.
Was denn nun: Siezen, Dutzen, freundlich, nicht freundlich, besser gar nicht ansprechen?
Upps, jetzt hätte ich aber doch noch eine Frage, (Also):
Wie steht's eigentlich -mal so ganz allgemein und heimtückisch gefragt- mit Deiner Sensorik für Ironie, Zynismus, Sarkasmus, und wie differenzierst Du diese Drei?
Ich hoffe, dies war jetzt verständlich. Wenn Du jetzt wider Erwarten noch eine Frage hast: also, ähhm...
Die würde ich dann (bestenfalls, und nur bei entsprechender Laune) morgen beantworten!
Zit.1: "Hier siezt man einzelne Personen freundlich mit = "Möchtet Ihr…"
Antwort 1: Ok, habe keine Ahnung, wo 'Hier' ist, und welche sprachlichen Gepflogenheiten 'hier' herrschen.
Pluralis majestatis kommt hier (da wo ich hause) jedenfalls nur äußerst selten vor.
In Freibädern übrigens eher gar nicht.
Zit.2: "...das (fehlende Sympathien für den Fotografen) weiß der Fotograf, warum sollte er freundlich fragen?..."
Antwort 2: Weil bh_roth ein netter Zeitgenosse ist, und daher der 'leicht hysterische(n) Frauenstimme' mit Freundlichkeiten die Hysterie aus der Stimme und vor allem der Stimmung nehmen möchte! (Ob er die Dame hinter der Stimme gerne fotografiert hätte, entzieht sich leider meiner Kenntnis, tut aber auch nichts ergebnisrelevantes zur Sache).
Im übrigen, bester (Also), schreibst Du selbst, dass "...man einzelne Personen freundlich..." siezt.
Was denn nun: Siezen, Dutzen, freundlich, nicht freundlich, besser gar nicht ansprechen?
Upps, jetzt hätte ich aber doch noch eine Frage, (Also):
Wie steht's eigentlich -mal so ganz allgemein und heimtückisch gefragt- mit Deiner Sensorik für Ironie, Zynismus, Sarkasmus, und wie differenzierst Du diese Drei?
Ich hoffe, dies war jetzt verständlich. Wenn Du jetzt wider Erwarten noch eine Frage hast: also, ähhm...
Die würde ich dann (bestenfalls, und nur bei entsprechender Laune) morgen beantworten!
Nur um der Fragestellung auch noch etwas Substantielles zur Verfügung zu stellen:
Wenn diese Selfieknipser zu blöd, nicht willens, nicht fähig, oder beides sind, in einem Freibad ihre selbstdarstellerischen 'Erinnerungs'fotos ohne die Ablichtung fremder Dritter zu machen, bzw. vor dem Hochladen an die NSA versehentlich eingefangene fremde Gesichter per Bildbearbeitung zu tilgen, dann sind Handys in Freibädern eben -noch örtlich begrenzt- grundsätzlich verboten.
Darf man das dann als 'Sippenhaftung' bezeichnen?
Wenn diese Selfieknipser zu blöd, nicht willens, nicht fähig, oder beides sind, in einem Freibad ihre selbstdarstellerischen 'Erinnerungs'fotos ohne die Ablichtung fremder Dritter zu machen, bzw. vor dem Hochladen an die NSA versehentlich eingefangene fremde Gesichter per Bildbearbeitung zu tilgen, dann sind Handys in Freibädern eben -noch örtlich begrenzt- grundsätzlich verboten.
Darf man das dann als 'Sippenhaftung' bezeichnen?