Anwälte kommunizieren über das Eingabefeld einer Überweisung. Ist das üblich?
Ein Anwalt versucht, seit langem mich zu Zahlungen an einen Mandanten zu bewegen, zu denen ich meine nicht verpflichtet zu sein. Bisher habe ich nicht reagiert. Seit neuestem überweist er nun auf mein Konto 0, 01 € und schreibt mir in das Texteingabefeld Mitteilungen. Ist dies ein bei Anwälten übliches bzw. nicht zu kritisierendes Mittel der Kommunikation?
Antworten (3)
Tja, witzig. Das ist ja wie ein Einschreiben, also eine Mahnung mit Empfangsbescheinigung. Aber billiger. Die Idee finde ich pfiffig. Interessant wäre die rechtliche Bewertung, ob das dann auch einem eingeschriebenen Brief gleichzusetzen ist.
Vorsichtshalber würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Vorsichtshalber würde ich das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Das gibt es schon lange. Auf diese Weise überprüft der RA die Existenz eines Kontos, von dem er pfänden will.
Als Mahnung ist dieses Mittel untauglich, weil Dritte (Bankangestellte) ohne Weiteres Kenntnis nehmen könnten. Das wäre als öffentliche Mahnung verboten.
Als Mahnung ist dieses Mittel untauglich, weil Dritte (Bankangestellte) ohne Weiteres Kenntnis nehmen könnten. Das wäre als öffentliche Mahnung verboten.
lass mich das mal kurz rekapitulieren: Ein Anwalt meint, du müsstest seinem Mandanten Geld schulden, Du bist aber nicht dieser Meinung. Der Anwalt des Anderen testet aus, ob Dein Konto wirklich existiert, und du fragst bei uns nach, ob das rechtens ist.
Besser wäre es, Du würdest selber - und zwar schnellstmöglich - einen eigenen Anwalt aufsuchen, um festzustellen, ob du wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet bist. Wenn nein, wird Dein Anwalt alles weitere veranlassen, BEVOR der andere Anwalt Dein Konto pfändet und Du richtig Ärger hast, weil erstens die Bank Kontopfändungen nicht mag, zweitens Dein Arbeitgeber auch nicht erfreut sein wird und weil drittens das Geld erst mal weg ist und Du einige Anstrengungen unternehmen musst, um das Geld wiederzubekommen. Falls ja, solltest Du bezahlen, um weiteren richtigen Ärger zu vermeiden.
Besser wäre es, Du würdest selber - und zwar schnellstmöglich - einen eigenen Anwalt aufsuchen, um festzustellen, ob du wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet bist. Wenn nein, wird Dein Anwalt alles weitere veranlassen, BEVOR der andere Anwalt Dein Konto pfändet und Du richtig Ärger hast, weil erstens die Bank Kontopfändungen nicht mag, zweitens Dein Arbeitgeber auch nicht erfreut sein wird und weil drittens das Geld erst mal weg ist und Du einige Anstrengungen unternehmen musst, um das Geld wiederzubekommen. Falls ja, solltest Du bezahlen, um weiteren richtigen Ärger zu vermeiden.