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Gast

AU gefälscht

Meine Schwester soll Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht haben.Nun hat sie ihren Gerichtstermin. Mit welchem Strafmaß können wir rechnen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000035546 Frage melden

Antworten (6)
Gast
Mit welchem Strafmaß können wir rechnen?

Also schon fast bandenmäßiger Sozialbetrug?
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rudixxx
nee, Pluralis majestatis.
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bh_roth
VW hat durch betrügerische Software die AU-Ergebnisse in großem Stil gefälscht. In Deutschland bleibt das ohne strafrechtliche Konsequenzen.
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Cordelier
Urkundenfälschung

Die Urkundenfälschung ist im deutschen Recht nach § 267 StGB strafbar.

Sie wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, ggf. Geldstrafe.
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umjo
Coredlier, das ist so nicht richtig. § 267 StGB sieht in Abs. 1 lediglich ein Strafmaß '...bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe' vor. Strafen 'von einem Jahr bis...' sind den Verbrechen vorbehalten.
Selbst in schweren Fällen des § 267 (Abs. 3) sieht das Gesetz 'lediglich' einen Strafrahmen von "...sechs Monaten bis..." vor.
Dass hier die Voraussetzungen des Abs. 4, 1. Alt. vorliegen ist weder dargelegt, noch wahrscheinlich.
Aber Gast ist ja Gast, und kann daher hier leider nicht detaillierter ausführen.
Z.B., in welchem Umfang (Menge) wurden die AU-Bescheinigungen gefälscht, ist Schwester vorbestraft (ggf. sogar einschlägig), ist die Schadenshöhe -zumindest annähernd- bekannt, unterfällt die Schwester evtl. noch dem Jugendstrafrecht, gibt es Rechtfertigungsgründe (z.B. Bedrohung durch Begünstigte(n), wenn Schwester nicht fälscht), u.a.m.

Im Erst- und Normalfall (!) sollte es m.E. bei einer Geldstrafe, bemessen am Einkommen und bis max. 90 Tagessätzen bleiben. Die meisten Gerichte neigen hier zu einem eher niedrigen Strafmaß, um eine Vorstrafe -und dem praktisch gleichkommend- ein 'Berufsverbot' zu vermeiden.
Aber, wie gesagt, es bleiben leider zahlreiche Fragen offen...
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schneeflocke
In Deutschland bis zu 10 Jahre Gefängnis, Bewährungsstrafe oder Geldstrafe.
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