Jonas Krause
Aus welchen Gründen kann man Ausbildungsverträge kündigen? Gibt’s spezielle Vorschriften oder kann immer gekündigt werden?
Antworten (4)
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich (!) gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Ausbilder nur aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl) kündigen. Auszubildende können den Vertrag jederzeit mit 4 Wochen Frist auflösen wenn sie den Beruf nicht mehr erlernen wollen. (D.h. nicht gleich bei einem anderen Betrieb wieder mit der selben Ausbildung beginnen) Außerdem kann ein Azubi natürlich ebenfalls außerordentlich kündigen. Die Gründe hierfür sind aber schwierig festzulegen. Am besten holt man sich anwaltlichen Rat ein um auf der sicheren Seite zu sein.
Sollten sich Ausbilder und Auszubildender einig sein kann der Ausbildungsvertrag allerdings auch jederzeit in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Eine Beantwortung wäre mit einem speziellen Fall eventuell auch einfacher zu beantworten. ;-)
Sollten sich Ausbilder und Auszubildender einig sein kann der Ausbildungsvertrag allerdings auch jederzeit in beidseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Eine Beantwortung wäre mit einem speziellen Fall eventuell auch einfacher zu beantworten. ;-)
Auch Ausbildungsverträge unterliegen einer Probezeit von in der Regel 6 Monaten. In dieser Zeit ist eine Kündigung einfach und problemlos. Der Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis schwieriger auflösen als der Auszubildende selber. Es kommt allerdings sehr häufig vor, dass der Auszubildende innerhalb kürzester Zeit merkt, dass es doch nicht die richtige Wahl war. Bei der Kündigung muss man nur beachten, dass während der Kündigungsfrist die Berufsschulpflicht nicht aufgehoben ist und man weiter hingehen muss.
Ausbildungsverträge kann man im beiderseitigen Einverständnis aufheben. Der Ausbildungsbetrieb kann dem Auszubildenden wegen grobfahrlässigem Fehlverhalten kündigen. Gekündigt werden kann auch wegen Diebstahl. Wenn ein Auszubildender unentschuldigt der Arbeit fernbleibt auch wenn er unentschuldigte Fehltage in der Schule hat, kann ihm gekündigt werden. Es muss aber schon ein ehrheblicher Vertrauensbruch vorhanden sein um einen Ausbildungsvertrag zu kündigen.
Ausbildungsverträge können aus vielen Gründen gekündigt werden. Wer zum Beispiel gegen die Vereinbarungen des Vertrages verstößt, kann fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt für häufiges Fehlen, selbst wenn man entschuldigt ist vom Arzt. Darum sollte man seinen Ausbildungsvertrag genauestens betrachten und unklare Punkte mit dem Arbeitgeber besprechen, um eine Kündigung zu vermeiden.