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netter_fahrer

Behindertenparkplatz am Supermarkt

Immer wieder kann man beobachten, dass Nichtbehinderte ungeniert die mit blauem Schild und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätze vor unserem Supermarkt benutzen. Der Parkplatz hat keine Schranken o.ä. Frage: Sind diese Schilder Gebotszeichen wie auf öffentlichen Parkplätzen? Dann müsste die Polizei ja auch Falschparkern Knöllchen anhängen dürfen - tut sie aber in unserem Fall nicht...oder nur ein Angebot des Supermarktes, das keine rechtliche Bindung besitzt?
Frage Nummer 7477 Frage melden

Antworten (10)
wurzelkitt
Ah, du hast unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz gestanden (moralisch gesehen) und bist jetzt stolz drauf, rechtlich nicht belangt zu werden? Na dann will ich mal hoffen, dass du nie auf solche Parkplätze angewisen bist und immer in der Lage bist die zusätzlichen 10 Meter auf eigenen Beinen zurückzulegen.
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Blaue_Fee
Könnte es damit zusammenhängen, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt? Dreist ist das Verhalten natürlich trotzdem ...
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Rag76
Solange auf dem Parkplatz nicht die Strassenverkehrsordnung gilt (Zusatzschild an den Einfahrten) darf gesetzlich gesehen geparkt werden wo man will.

Es ist Sache des Eigentümers, wie streng er dies handhabt. Knöllchen darf er nicht verteilen, aber "Hausverbot" bestimmt.
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wurzelkitt
Und genau deswegen schrieb ich: moralisch gesehen. Liest hier keiner mehr bevor der Beissreflex zuschlägt?
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Klabusterbeere
Du wärst der letzte, der einem Behinderten das Leben schwer macht? Damit willst du also sagen, wir würden viel eher als du einem Behinderten das Leben schwer machen?!
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wurzelkitt
Tja, dann hättest du auf Parkplatz nummer 5 parken sollen und 2 Meter mehr laufen können. Es gibt keinen Grund, sich darauf zu stellen solange man nicht behindert wird.

Und: natürlich hast du geparkt. Schau mal in die StVO §12 Absatz 2.
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Klabusterbeere
Jaja, alle wollen da ja "nur mal ganz kurz" halten... Schwache Ausrede.
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wurzelkitt
Vollkommen egal, du hast dein Auto verlassen und damit geparkt.
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Klabusterbeere
Die Sachlage haben Sie doch selbst geschildert: Sie haben widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz geparkt, wurden dafür bestraft und wollen Ihre Schuld immer noch nicht einsehen.
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Administrator
Liebe User,
vielen Dank für ihre Beiträge und die Bentwortung der Frage. Da die Diskussion immer unsachlicher wird, werden wir sie an dieser Stelle schließen.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
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