Artmidt24
Darf ich auf Behindertenparkplätze zum kurzen Beladen halten? Oder muss ich da schon mit nem Knöllchen rechnen?
Antworten (11)
Nicht nur mit einem Knöllchen rechnen, sondern mit einem Knollen: 35 Euronen plus gut wahrscheinliche Abschleppkosten.
Wer sein Auto verlässt, der parkt! Ergo: lass bleiben.....!
Wer sein Auto verlässt, der parkt! Ergo: lass bleiben.....!
Ich wünsche mir, dass du mal 4 Wochen auf solche Parkplätze angewiesen bist und du dort nicht parken kannst, weil immer ein Volltrottel dort "nur mal kurz" parkt.
Das parken auf Behinderten Parkplätze sollte man vermeiden. Auch zum kurzen Beladen oder auch Entladen. Am besten sucht man sich ein Platz aus an dem man in Ruhe seien Sachen erledigt. Auf dem Behindertenparkplatz darf man nur mit einem Ausweis parken
Die Behindertenparkplätze sind zum ausschließlichen Gebrauch von Gehbehinderten bestimmt, die dafür einen speziellen Ausweis haben. Dieser Ausweis muß beim Verlassen des Pkw gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden, ähnlich wie eine Parkscheibe. Wer ohne einen solchen Ausweis sein Fahrzeug auf einem gekennzeichneten
Behindertenparkplatz auch nur für kurze Zeit abstellt, riskiert dadurch ein Bußgeld.
Behindertenparkplatz auch nur für kurze Zeit abstellt, riskiert dadurch ein Bußgeld.
Auf speziell für Behinderte ausgewiesenen Parkplätzen ist das Parken nur mit speziellen Berechtigungsscheinen erlaubt. Halten ist zwar generell erlaubt
Wenn du Behinderter einen Behinderten mit Behindertenausweis behinderst,
kannst du den Behinderten nicht daran hindern, das er die Polizei ruft.
kannst du den Behinderten nicht daran hindern, das er die Polizei ruft.
das hast du schön gesagt, serefine. Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer dass das serefinchen das dass und das gerne verwechselt und dass ich das nicht verstehe, warum so viele Menschen das dass mit dem das verwechseln.