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Gast

Behindertenparkplatz auf dem Supermarktgelände?

Der REWE Supermarkt Parkplatz wird von einer Parkraum Service GmbH kontrolliert.
ich habe auf einem dort vorhandenen Behinderten-Parkplatz mit dem blauen Parkausweis geparkt. Seit einiger Zeit wird verlangt, dass die Fahrzeuge eine Parkscheibe auslegen müssen. Obwohl das Parken im öffentlichen Raum mit blauem Behinderten Parkausweis ohne zeitliche Befristung erlaubt ist, hat eine Firma mir auf dem REWE-Gelände gem. BGB 858 ein Bußgeld in Höhe von € 15.-- erteilt.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass auf den genannten Parkplätzen die Straßenverkehrsordnung gilt? Muss ich zahlen?
Wie ist Ihre Meinung.
Danke
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