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Cordelier

Betreuung aufdrücken.

Nein, es geht nicht um mich, obwohl einige von euch das sicher...

Unser Nachbar, etwa 50 Jahre alt, lebte mit seinem Vater der vor acht Monaten verstorben ist in deren Haus. Verlottert bis zum unvorstellbaren. Hat eine Schwester und beide sind jeweils 1/2 Erben. Das Haus von Innen ist laut seiner Schwester und, vor einigen Tagen musste der Wasserhausanschluss erneuert werden, dem Monteur in einem Zustand den beide so noch nicht gesehen haben. Zeitungen und Kartons aus den 80gern überall verteilt. Der Monteur, ich hab selber mit ihm gesprochen, war sowas von schockiert. Aller Wahrscheinlichkeit ist das Schlafzimmer wo die den Vater Tot aus dem Bett geholt haben nach den acht Monaten nicht wieder betreten bzw. die Bettwäsche entfernt worden.
Der Mann ist nicht in der Lage etwas blank zu machen. Vom mutmaßlichen Zustand der sanitären Anlagen bzw. Hygiene ganz zu schweigen.

Aus dem Garten sind 1,2 Tonnen Abfall entfernt worden.

Seine Schwester hat ihm bis Ende des Monats ein Ultimatum gestellt in Bezug auf seine Zukunft und das Haus quasi Besenrein zu machen und dann zu veräußern.

Allerdings hat sie Angst vor ihm und will das Haus nicht alleine betreten.

LangerText kurzer Sinn, alleine kommt der nicht klar, welche Möglichkeiten gibt es ihn gesetzlich betreuen zu lassen. Entweder Einweisung Psychiatrie oder betreutes Wohnen o.ä?
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Antworten (13)
dschinn
Desorganisationsproblematik ist m.E. noch lange kein Grund, jemand zu entmündigen....

wäre ja noch schöner...
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Grinsekatze
Versucht ihn einzufangen und nach AUS zu verfrachten. Dann ist er unter Seinesgleichen!
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Cordelier
dschinn, das ist schon richtig.

Aber dem liegt ja, mutmaßlich, ich und die Schwester und weitere Nachbarn sind keine Ärzte, ein schwere psychische Störung/Erkrankung mit evtl. Selbtsgefährdung zu Grunde.
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umjo
Nachbar scheint am Messi-Syndrom zu leiden.
Möglich ist, dass die Schwester die örtlich zuständige Betreuungsbehörde kontaktiert und/oder das am zuständigen Amtsgericht ansässige Vormundschaftsgericht.
Von dort werden dann Hausbesuch, Gespräch mit dem Betroffenen, und dann ggf. weitere geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet.

Mit einem Ultimatum wird die Schwester aller Voraussicht nach nicht weit kommen.
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wokk
Mit einem Hilfstrupp vorfahren, Mundschutz, Kopfbedeckung, Handschuhe, Gummistiefel und Schutzanzug anlegen. Alles ausräumen und filmen.
Dann wird das auch sicherlich bei RöTöLö gesendet!
Dann lüften und desinfizieren!
Anschliessend mag er da nicht mehr wohnen und wird eventuell freiwillig das Feld räumen.

Ausserdem sollte es ja noch die Möglichkeit geben, dieses Haus zu verkaufen. Schliesslich ist seine Schwester Miterbin.
Wert wird es ja wohl nicht mehr viel sein. Und viel mehr wird es wohl nicht an Wert gewinnen . . .
Oder seine Schwester vergisst einfach, dass sie da etwas geerbt hat!
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Cordelier
wokk, das Ausräumen ist für Februar geplant, so oder so. Nur da wird er nicht gerade bzw gar nicht drüber begeistert sein und Aktionen seinerseits das zu Verhindern sind nicht ausgeschlossen oder sogar sicher.
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Cordelier
Noch ein kleiner Einblick. Nach der Aktion im Garten hat derjenige der das gemacht hat im Vorgarten zwei neue Büsche gepflanzt.

Die hat der Dummkopf nach Erhalt des Briefes seiner Schwester rausgerissen und neben die Eingangstür entsorgt.

Würd ja noch ein Foto machen und posten aber hier wirds nun langsam dunkel.
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Cordelier
... neben der Eingangstür ...
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elfigy
Betreuung "aufdrücken" ist nicht mehr so einfach wie früher, nachdem sehr viel Mißbrauch damit getrieben worden ist. Und das ist gut so.
Jeder darf sein Haus zumüllen wie er möchte. Man darf Büsche ausreißen und auf dem eigenen Grundstück deponieren, wo man möchte.
Die unhygienischen Verhältnisse sind eine Vermutung.
Hier wäre der einzige Ansatz, es gilt als Selbstgefährdung. Dafür ist das Gesundheitsamt zuständig. Die begutachten, lassen notfalls räumen und verständigen bei Uneinsichtigkeit den Amtsarzt. Offenbar ist die Schwester resolut genug, die Sache zu bewältigen, sonst hätte sie kein Ultimatum gestellt.
Man kann ihr Hilfe anbieten. Das wars dann aber schon. Der Rest ist die Sache der Nachbarn. Du bist da nicht zuständig Opal.
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UpDate18
Die "Familie" scheint länger keinen Kontakt gehabt zu haben --- bis zur Erbsituation?

Wahrscheinlich hat der vermeintlich "Psychisch-Kranke" den Vater doch irgendwie lange versorgt?

Der lokale Sozialpsychiatrische Dienst kann bei Fragen nach entsprechender Unterbringung des Bruders helfen.
So einfach ist es mit einer "Einweisung in die Psychiatrie" nicht.
Nur ein Richter darf mit Hilfe der Diagnose von Ärzten die Entscheidung treffen.

Gut so.
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Kardinal
Ja elfi, natürlich bin ich nicht dafür zuständig und auch nicht befugt, das kann nur seine Schwester. Allerdings "ruft" sie nach Hilfe, gerade bei der bevorstehenden Begehung und der folgenden schrittweisen Räumung/Entrümpelung.
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elfigy
Tja Opal, das war jetzt ein Griff ins Klo. :-)))
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Deho
Elfigy hatte Recht, hier zeigte sich Verblödung pur.
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