Betriebsferien, muss man den Lohn für Minijobber weiterzahlen?
Wenn ich eine Person auf Minijobbasis beschäftige, aber mein Betrieb Betriebsferien macht, muss ich die Minijobber weiterbeschäftigen? Wie ist es mit der Bezahlung? Es fällt ja keine Arbeit an.
Antworten (10)
Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Arbeitgeber, die Zahlen Urlaubsgeld, andere nicht. Soweit ich weiß, gibt es die Rechtsprechung, dass dem Minijobber während des Urlaubs Gehalt zusteht.
Ich gebe meine Meinung preis: Ist die Person es wert, dass er dableibt? -> Urlaubsgeld zahlen. Andernfalls kannst Du das "aussitzen" und warten, ob der Angestellte*in regiert und nachfragt.
Bei uns gab es lange Zeit den Hinweis, beim Urlaubsgeld, dass dies eine freiwillige Leistung ist, und auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht. Ich bin aber seit Jahren in einem unbefristetetn Arbeistverhältnis. Um Dich rückzuversichern, gehe auf Deinen Steuerberater zu. Der weiß, was im passenden Gesetztestext steht und was üblicherweise vergütet wird. Reden hilft und man lernt was dazu ;-).
Ich gebe meine Meinung preis: Ist die Person es wert, dass er dableibt? -> Urlaubsgeld zahlen. Andernfalls kannst Du das "aussitzen" und warten, ob der Angestellte*in regiert und nachfragt.
Bei uns gab es lange Zeit den Hinweis, beim Urlaubsgeld, dass dies eine freiwillige Leistung ist, und auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht. Ich bin aber seit Jahren in einem unbefristetetn Arbeistverhältnis. Um Dich rückzuversichern, gehe auf Deinen Steuerberater zu. Der weiß, was im passenden Gesetztestext steht und was üblicherweise vergütet wird. Reden hilft und man lernt was dazu ;-).
Minijobber haben exakt die gleichen Rechte wie alle anderen Mitarbeiter. Sie müssen bezahlt werden, wenn sie krank sind und sie müssen bezahlt werden, wenn sie Urlaub haben ( und sie haben so viel Urlaub, wie der Rest Deiner Mitarbeiter).
Also: SELBSTVERSTÄNDLICH!!!!
Also: SELBSTVERSTÄNDLICH!!!!
Natürlich bekommt jemand auf Basis eines Minijobs auch während der Betriebsferien sein Entgelt.
Diese Situation hat nichts mit Urlaubsgeld zu tun.
Ehrlich gesagt, finde ich es traurig, wenn man darüber Überlegungen anstellt. Ich gehe davon aus, dass ein Minijobber auf jeden Cent angewiesen ist. Selbst wenn es nicht gesetzlich geregelt wäre, würde derjenige von mir sein Geld bekommen.
Diese Situation hat nichts mit Urlaubsgeld zu tun.
Ehrlich gesagt, finde ich es traurig, wenn man darüber Überlegungen anstellt. Ich gehe davon aus, dass ein Minijobber auf jeden Cent angewiesen ist. Selbst wenn es nicht gesetzlich geregelt wäre, würde derjenige von mir sein Geld bekommen.
@Murphy
Urlaubsgeld ist was anderes als bezahlter Urlaub. Bezahlter Urlaub ist nie eine freiwillige Zahlung, dies steht auch Minijobbern zu. Wenn zusätzliches Urlaubsgeld aufgrund eines Tarifvertrages oder auf freiwilliger Basis bezahlt wird, dann ist es auch allen zu zahlen.
Urlaubsgeld ist was anderes als bezahlter Urlaub. Bezahlter Urlaub ist nie eine freiwillige Zahlung, dies steht auch Minijobbern zu. Wenn zusätzliches Urlaubsgeld aufgrund eines Tarifvertrages oder auf freiwilliger Basis bezahlt wird, dann ist es auch allen zu zahlen.
Keine Leistung, kein Geld. Da spielen Betriebsferien keine Rolle. Für diese Fälle bzw. Fall sollten Rücklagen gebildet werden. Is doof aber gerecht gegenüber Vollzeitmitarbeitern die ihren Urlaub dafür opfern.
Ach, die Vollzeitarbeitnehmer "opfern" ihren Urlaub? Für was denn, die Betriebsferien oder die Lohnfortzahlung beim Urlaub? Was ist denn der Unterschied zwischen einem Minijobber und einem Vollzeitarbeitnehmer? Rechtlich keiner, beide haben Anspruch auf Urlaub und beide haben Anspruch darauf im Urlaub weiter bezahlt zu werden.
Wirklich so eingestellt oder mal wieder auf Provokation aus?
Wirklich so eingestellt oder mal wieder auf Provokation aus?
@Cordelier, Du stellst gerade eindrucksvoll unter Beweis, dass Du keine Ahnung hast.
Minijobber haben die gleichen Urlaubsansprüche wie Vollzeitmitarbeiter. Mithin auch den gleichen Urlaubsanspruch und die gleichen Rechte zur Lohnfortzahlung bei Betriebsferien.
Minijobber haben die gleichen Urlaubsansprüche wie Vollzeitmitarbeiter. Mithin auch den gleichen Urlaubsanspruch und die gleichen Rechte zur Lohnfortzahlung bei Betriebsferien.
Es ist schon richtig das es für Mini-Jobber bei Betriebsferien Lohnfortzahlung gibt. Alles ok.
Allerdings stellt sich die Frage bei der Lohnfortzahlung und Betriebsferien bei Mini-Jobbern der Urlaubsanspruch der MIni-Jobber. Wenn der ganze Jahresurlaub oder ein großer Teil davon für die Betriebsferien drauf geht ist das natürlich unschön für den Mini-Jobber. Der Vollzeitbeschäftigte hat da weniger drunter zu "leiden". Deshalb sollte es vllt. betriebsinterne Möglichkeiten geben durch Lohnverzicht Urlaubstage während der Betriebsferien zu sparen.
Allerdings stellt sich die Frage bei der Lohnfortzahlung und Betriebsferien bei Mini-Jobbern der Urlaubsanspruch der MIni-Jobber. Wenn der ganze Jahresurlaub oder ein großer Teil davon für die Betriebsferien drauf geht ist das natürlich unschön für den Mini-Jobber. Der Vollzeitbeschäftigte hat da weniger drunter zu "leiden". Deshalb sollte es vllt. betriebsinterne Möglichkeiten geben durch Lohnverzicht Urlaubstage während der Betriebsferien zu sparen.
Wieso Urlaubstage sparen? Der Arbeitgeber kann ohnehin nicht den ganzen Jahresurlaub als Betriebsferien festlegen. Das geht nur für ca. 2/3 der Tage. Wenn also ein Arbeitnehmer 30 Tage Urlaubsanspruch hat und der Arbeitgeber schließt für 15 Tage die Firma, dann muss der Minijobber natürlich nicht 15 Urlaubstage nehmen. Das geht anteilig. Wenn der Minijobber 2 Tage die Woche arbeitet, also 40% der Tage, dann hat er Anspruch auf 40% der Urlaubstage, dass sind 12 Tage. Von diesen muss er dann 6 Tage während der Betriebsferien nehmen und bezahlt bekommen.
Das ist für Vollzeitbeschäftigte genau so fair wie für Minijobber.
Das ist für Vollzeitbeschäftigte genau so fair wie für Minijobber.
Deshalb sollte es vllt. betriebsinterne Möglichkeiten geben durch Lohnverzicht Urlaubstage während der Betriebsferien zu sparen.
Ein sehr seltsamer und noch dazu völlig realitätsferner Ansatz. Einen aufgeschobenen Lohnverzicht gibt es nicht. Zudem wären z.B. auch Steuer- und Sozialabgaben davon betroffen.
Ich weiß nicht, warum hier ein Unterschied zwischen Minijobbern und Vollzeitangestellten konstruiert werden soll.
Ein sehr seltsamer und noch dazu völlig realitätsferner Ansatz. Einen aufgeschobenen Lohnverzicht gibt es nicht. Zudem wären z.B. auch Steuer- und Sozialabgaben davon betroffen.
Ich weiß nicht, warum hier ein Unterschied zwischen Minijobbern und Vollzeitangestellten konstruiert werden soll.