Betriebskosten
In welchen Abständen darf ich die Betriebskosten erhöhen?
folgende Situation: im Vorjahr`2015 wurde zum 1.9. erhöht und jetzt nicht mal 12 Monate später zum 1.7.2016, ist das korrekt ??!
mfg
folgende Situation: im Vorjahr`2015 wurde zum 1.9. erhöht und jetzt nicht mal 12 Monate später zum 1.7.2016, ist das korrekt ??!
mfg
Antworten (2)
Betriebskosten kannst du selbst beeinflussen, indem du weniger verbrauchst. Wenn deine Vorauszahlungen nicht ausreichen diese zu decken, ist es vernünftig, diese zu erhöhen. Vorschriften dazu gibt es m.E. nicht.
Ich hatte schon Mietverhältnisse mit extrem geringen Vorauszahlungen (um die Miete optisch niedrig zu halten) und sehr hohen (damit der Vermieter nicht in Vorleistung gehen musste). Am Ende musst du ja sowieso alles bezahlen oder es wird von deiner Kaution einbehalten, also spar dir die Aufregung.
Ich hatte schon Mietverhältnisse mit extrem geringen Vorauszahlungen (um die Miete optisch niedrig zu halten) und sehr hohen (damit der Vermieter nicht in Vorleistung gehen musste). Am Ende musst du ja sowieso alles bezahlen oder es wird von deiner Kaution einbehalten, also spar dir die Aufregung.
Eine Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlungen kann immer dann erfolgen, wenn derjenige, der sie vorfinanziert - im allgemeinen der Vermieter - feststellt, dass die Vorauszahlungen zu niedrig sind und die anfallenden Betriebskosten nicht decken.
Dies kann im Normalfall zwei Ursachen haben: einerseits können sich - z. B. durch gesetzliche Vorgaben - die Kosten erhöhen (Grundsteuer, EEG etc.) und andererseits können die individuellen Verbräuche sich signifikant (extrem niedrige Außentemperaturen) im Zeitverlauf ändern.
Die Änderung der Betriebskosten-Vorauszahlung muss allerdings adäquat der Kostenänderung sein.
Dies kann im Normalfall zwei Ursachen haben: einerseits können sich - z. B. durch gesetzliche Vorgaben - die Kosten erhöhen (Grundsteuer, EEG etc.) und andererseits können die individuellen Verbräuche sich signifikant (extrem niedrige Außentemperaturen) im Zeitverlauf ändern.
Die Änderung der Betriebskosten-Vorauszahlung muss allerdings adäquat der Kostenänderung sein.