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missamselle39

Bis zu welchem Betrag gilt die Regelung mit der Mehrwertsteuerbefreiung, und woher weiß mein Auftraggeber, dass für mich diese Regel zutrifft?

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Antworten (4)
micle
Soweit ich weiß, ist die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht vom Betrag abhängig. Wenn du als Unternehmer selbstständig tätig bist, muß du die Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer nicht sep. ausweisen.

Frag deinen Steuerberater!

Falls du noch keinen hast, wird es höchste Zeit.
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Adilein
Wer im vorangegangen Jahr inklusive Umsatzsteuer nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr die 50.000 Euro Grenze voraussichtlich nicht überschreitet, gilt als Kleinunternehmer nach § 19 des UStG. Ihr Auftraggeber merkt es daran, dass Sie keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen und auf den Gebrauch von § 19 verweisen.
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Jannis Schmidt
Du meinst die Regelung für Kleinunternehmer, du bist nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit, wenn dein Umsatz im letzten Jahr nicht höher als 17.500 € war und du für das laufende Jahr wahrscheinlich nicht über die Summe von 50.000 € kommst. Du schreibst auf deine Rechnung "Umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG", das ist seit 2004 auch Pflicht.
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Maybach
Richtig. Und sobald Du Mehrwertsteuerpflichtig bist,musst Du selber zwangsläufig dies Deinem Auftraggeber mitteilen. Ansonsten überweist er dir nur den Nettobetrag und behält die Mwst. ein.
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