Timmy89
Braucht man für die Übernahme einer Küche bei Neuanmietung einer Wohnung einen speziellen Ablösevetrag? Was muss da drinn stehen?
Antworten (4)
Mal wieder toll was sich hier für Idioten rumtreiben (ich meine nicht den Fragesteller...).
Nein, brauchst Du nicht. Wenn ihr einen schriftlichen Kaufvertrag machen wollt nur zu, Stichwort "gekauft wie gesehen" sollte drin auftauchen. Wenn es mündlich abläuft am besten Barzahlung.
Nein, brauchst Du nicht. Wenn ihr einen schriftlichen Kaufvertrag machen wollt nur zu, Stichwort "gekauft wie gesehen" sollte drin auftauchen. Wenn es mündlich abläuft am besten Barzahlung.
Ich habe noch nicht gehört, dass Du dafür extra einen Vertrag abschließen musst. Ich kenne es so, dass es im Mietvertrag oder Übernahmeprotokoll der Wohnung verankert wird, dass die Küche übernommen wird. Wenn Du die vom Vormieter kaufst, dann müsst ihr einen ganz normalen Kaufvertrag aufsetzen. In dem wird dann Alter, Zustand und der Preis vermerkt.
Ein formloser Vertrag reicht, in dem die Ablösesumme sowie die Zahlungsmodalitäten zwischen dem Vorbesitzer und Ihnen vereinbart werden. Dazu gehört auch der Zustand der Küche, wie alt sie ist und wann welche Zahlungen zu leisten sind. Oder diese Ablösesumme ist im Mietvertrag enthalten. Das ist oft so geregelt.
Das ist nicht zwingend notwendig. Die Küche kann einfach vom Mieter aufgekauft werden. Dann macht man einen Kaufvertrag, wenn alles schriftlich und ordentlich sein soll. Wenn dies nicht möglich ist, dann wird die Küche im Mietvertrag aufgeführt, damit ist die Wohnung aber noch nicht möbliert.