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Gast

Bußgeld bei TÜV-Überschreitung

Bei meinem Wohnmobil war der TÜV länger als 6 Monate überschritten. Nun sind 3 Wochen lang jede Woche die Polizei am WoMo gewesen und haben es Aufgeschrieben. Der letzte hat eine rote Mängelkarte angebracht. Da bin ich in die Werkstatt gefahren und bekomme nun 3 Anhörungen. Ich habe 60,-- Euro (pluss 28,80 Gebühr) und einen punkt bekommen. Nunmehr wollen die anderen Sachbearbeiter ebenfalls den Verstoß geahndet bekommen, also würde ich drei Punkte und viel Geld zahlen müssen? Wenn die Polizei 8 mal vorbeigekommen wäre, wäre mein Führerschein dann weg? Mein Dorfpolizist meint nur 1 mal zahlen, der Kreisploizeibeamte will trotzdem weiter das zweite mal 60,-- Euro usw.
Frage beantworten Frage Nummer 3000054672 Frage melden

Antworten (7)
Lutsch Sabine
..wer 3 wochen lang zuguckt
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machine
Zahl Deine Punkte und spar' das Geld.
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Dr.Sloane
Es ist ein Verstoß, und wird in Folge nur einmal geahndet. Die andere Frage ist, an wen du das Geld bezahlen willst. Was ist ein Dorfpolizist und ein Kreisploizeibeamter? Für ein Bußgeldbescheid ist eine entsprechende Behörde zuständig, die eine Bankverbindung auf dem Bescheid angibt. Wenn deine Polizisten die Hand aufhalten, dann nur, weil sie einen trinken oder ihr Taschengeld aufbessern wollen.
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Skorti
Ich bin mir nicht sicher, ob dies so stimmt.
Der Verstoß ist nicht einen Wagen ohne gültigen TÜV zu besitzen, sondern einen Wagen ohne gültigen TÜV im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt zu haben.
Dieser Verstoß ist nach einer Woche wieder festgestellt worden. etc.

Die Frage ist, ob man nachweisen kann, dass der Wagen in der Zeit nicht bewegt wurde, dann wäre es nachweislich nur ein Verstoß.

Eine andere Frage ist, ob man, wenn man einen Wagen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hat, diesen regelmäßig hätte kontrollieren müssen, um den Wagen nach dem ersten Strafmandat aus dem Verkehrsraum zu entfernen.

Das wird wohl bis vor die Gerichte gehen.
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bh_roth
Da wäre es sogar besser, die Nummernschilder abzuschrauben. Aber die Idee, ein Fahrzeug mit 6 Monaten überzogenem TÜV auf eine öffentliche Straße zu stellen, musst bestraft werden.
Würde es auf eigenem Grund stehen, können noch so viele Polizisten herumschleichen. Sogar die Fahrt direkt zum TÜV-Termin wäre statthaft.
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Möglicherweise haben die Polizisten auch kleine Striche an die Reifen gemacht, um zu sehen, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Und dann natürlich eifrig Fotos gemacht. Und wenn dem so war (also eine Bewegung festgestellt), sind das alles Einzelverstöße, und kann nicht zusammengefasst werden.
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Matthew
Pragmatisch würde ich mich an den Vorschlag von ing halten: Den ersten Bescheid bezahlen, gegen die Restlichen Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis auf den ersten bezahlten Bescheid. Das alles zügig. Wenn das so durchgeht ist gut; wenn nicht, müsste bei der Abweisung des Widerspruchs zumindest eine Begründung stehen, nach welchen Paragraphen sie meinen, dass es sich um mehrere Einzelfälle handelt.

Dann hast Du auch etwas konkretes in der Hand um Dir weitere Rechtsberatung einzuholen.

Nach meinem Rechtsverständnis, müsste es zunächst eine gebührenpflichtige Verwarnung geben; erst wenn Du diese (zwar bezahlst aber trotzdem) keine Abhilfe schaffst, oder über eine angemessene (auch kurze) Frist hinaus komplett ignorierst und in dieser Zeit das Fahrzeug weiter nutzt, wäre es (nach meinem Verständnis) ein Grund einen neuen Tatbestand festzustellen. Allerdings bin ich kein Jurist.

Den TÜV um mehr als ein halbes Jahr zu überziehen, selbst wenn man sieht, dass die Polizei sich den Wagen ansieht, ist natürlich schon sehr fahrlässige Schlamperei.

Viel Glück!
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DerDoofe
Entsprechend einem von jeher im Strafrecht geltenden Grundsatz "ne bis in idem" darf man nicht zweimal wegen der selben Tat bestraft werden. Dieser Grundsatz hat in Deutschland Verfassungsrang (Art. 103 Grundgesetz).

Dieser Grundsatz gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verkehrsrechtsverstößen (§ 84 OWiG).

Aber Achtung: Gerade beim TÜV-Ablauf gelten die jeweils ablaufenden Fristen - mit steigenden Bußgeldern und weiteren Sanktionen bedroht - als neuer Sachverhalt.
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