Bußgeld vom Richter
Hallo, ich habe durch das Nicht Erscheinen als Zeuge vor Gericht ein Bußgeld von 150€ auferlegt bekommen. Da mein Nicht Erscheinen leider unentschuldigt war und ich vor Gericht auch gesagt habe, dass ich es schlichtweg vergessen hatte. Das Busgeld finde ich selber ok. Nun aber meine eigentliche Frage. Ich bin momentan im 9. Monat schwanger, befinde mich im Mutterschutz und beziehe noch aufstockend Geld vom Jobcenter. Kann ich durch diese Umstände das Bußgeld umgehen, da ich es momentan finanziell nicht wirklich stemmen kann?
Antworten (7)
Nein.
Diverse Urteil haben eine Grenze von ca. 250€ ausgemacht, bis zu der auch Sozialhilfeempfänger ohne weiteres in Strafe genommen werden können. Da liegst Du drunter, da wird sich nicht viel machen lassen (obwohl: "Versuch macht kluch". Mehr als "Nein" sagen können sie nicht)
Eventuell kommen Ratenzahlung oder Stundung in Frage. Sprich mit der Bußgeldstelle.
Diverse Urteil haben eine Grenze von ca. 250€ ausgemacht, bis zu der auch Sozialhilfeempfänger ohne weiteres in Strafe genommen werden können. Da liegst Du drunter, da wird sich nicht viel machen lassen (obwohl: "Versuch macht kluch". Mehr als "Nein" sagen können sie nicht)
Eventuell kommen Ratenzahlung oder Stundung in Frage. Sprich mit der Bußgeldstelle.
Nein, denn unentschuldigtes Fernbleiben, wenn man als Zeuge vor Gericht geladen ist, ist grundsätzlich strafbar und hat weitreichende Folgen. §51 StPO: "Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen zulässig; § 135 gilt entsprechend. Im Falle wiederholten Ausbleibens kann das Ordnungsmittel noch einmal festgesetzt werden."
Kann also durchaus dicke kommen. Auf ein Bußgeld könnte verzichtet werden, wenn du rechtzeitig den Verhinderungsgrund beim Gericht gemeldet hättest. Haste aber nicht und musst nun dafür gerade stehen, "hab's vergessen" wird kein Gericht anerkennen.
Kann also durchaus dicke kommen. Auf ein Bußgeld könnte verzichtet werden, wenn du rechtzeitig den Verhinderungsgrund beim Gericht gemeldet hättest. Haste aber nicht und musst nun dafür gerade stehen, "hab's vergessen" wird kein Gericht anerkennen.
Wie Ing schon gesagt hat: Versuch macht klug.
Schwangerschaft, kurz vor der Geburt ...
Vielleicht gerätst Du an eine Mitarbeiterin, die selbst Kinder hat, und die das nachvollziehen kann.
Auch manche Männer erinnern sich, wie es ihren Frauen gegangen ist.
Schwangerschaft, kurz vor der Geburt ...
Vielleicht gerätst Du an eine Mitarbeiterin, die selbst Kinder hat, und die das nachvollziehen kann.
Auch manche Männer erinnern sich, wie es ihren Frauen gegangen ist.
Einige Gerichte vermitteln gern aus diesem Grund unfreiwillige Mitarbeiter/innen an soziale Organisationen. Ist das eine Möglichkeit, nach der Geburt das Bußgeld abzuarbeiten?
@Hefe was hast Du denn für eine Vorstellung?
Baby wird geboren und dann in die Ecke gestellt?
Mann, Mann, Mann!
Baby wird geboren und dann in die Ecke gestellt?
Mann, Mann, Mann!
Matthew: Babys wachsen, außerdem hat sie ein Jahr Elternzeit. Bestimmt das Gericht darauf Rücksicht.
Gast: Du musst in jedem Fall mit der Bußgeldstelle reden. Vielleicht ist zeitlich begrenzte Mitarbeit in einer sozialen Einrichtung eine Möglichkeit.
Viel Glück
Viel Glück