köhlle_398
Darf das Securitypersonal im Eingangsbereich von Geschäften Taschenkontrollen durchführen? Wie ist dies bezüglich die Rechtslage?
Antworten (4)
Taschen dürfen nur durchsucht werden, wenn der Taschen-Besitzer einverstanden ist. Sollte er sich als nicht einverstanden zeigen, darf er dann aber auch nicht das Geschäft betreten. Gegen höfliche Bitten von Seiten der Security spricht aber nichts - der Besitzer könnte damit höchstens seine Kunden abhalten.
Nein, darf es - rechtlich gesehen - nicht.
Kann man hier nachlesen: BGH - Urteil VIII ZR 106/93.
Auch eine Ankündigung nützt nichts - hier: VIII ZR 221/95
Tenor: Eine Taschenkontrolle ist nur bei konkretem Tatverdacht möglich.
Und selbst dann sollte ein einigermaßen intelligenter Security-Mitarbeiter das lieber die Polizei machen lassen - der 127 StPO (hier immer wieder gerne angeführt) reicht nämlich bei einem allgemeinen Verdacht nicht als Rechtsgrundlage aus. Und Ruck-Zuck geht das Ganze anders herum und der liebe Kollege (sei's nun der von der Security oder der an der Kasse oder auch der Ladendetektiv...) hat eine Klage wegen Nötigung am Hals....
Kann man hier nachlesen: BGH - Urteil VIII ZR 106/93.
Auch eine Ankündigung nützt nichts - hier: VIII ZR 221/95
Tenor: Eine Taschenkontrolle ist nur bei konkretem Tatverdacht möglich.
Und selbst dann sollte ein einigermaßen intelligenter Security-Mitarbeiter das lieber die Polizei machen lassen - der 127 StPO (hier immer wieder gerne angeführt) reicht nämlich bei einem allgemeinen Verdacht nicht als Rechtsgrundlage aus. Und Ruck-Zuck geht das Ganze anders herum und der liebe Kollege (sei's nun der von der Security oder der an der Kasse oder auch der Ladendetektiv...) hat eine Klage wegen Nötigung am Hals....
Gegen Deinen Willen nicht, das darf nur die Polizei. Wenn Du gefragt wirst, kannst Du das also ablehnen. Eventuell wird Dir dann aber der Zugang zum Geschäft verwehrt. Ob sich der Ladeninhaber dann damit Freunde macht, wage ich mal zu bezweifeln, und Kontrollen am Ausgang sind wohl sinnvoller...
Meines Wissens nach sind Security-Leute private Dienstleister und haben somit nicht mehr Rechte als alle anderen Zivilisten auch. Taschenkontrollen gegen den Willen des Betreffenden darf normalerweise nur die Polizei durchführen. Aber: Sie könnten jemandem, der sich nicht freiwillig kontrollieren lassen will, den Zutritt zum Geschäft verwehren.