status-quo-fan
Darf ein Arbeitsloser einen pflegebedürftigen Anghörigen pflegen?
Zunächst eine Bitte: KEINE wie auch immer geartete Antwort von "Bester". Folgender Fall: ein arbeitsloser Bekannter, der dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen muss will arbeitslosengeld-unschädlich eine in seinem Haus lebende Angehörige pflegen. Damit verbunden ist auch eine Aufbesserung seines Rentenanspruches, da er nach SGB so behandelt wird, als hätte er für einen Betrag XX Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Darf er - und wenn ja unter welchen Voraussetzungen - das?
Antworten (7)
ohne auf die bisherigen "Ähäm" Antworten einzugehen.....warum fragt er, der arbeitslose Bekannte nicht selbst nach bei seinem Sachbearbeiter? Oder ist der evt. ein Sottisst?
Hartz-IV-Empfänger. Wer Angehörige pflegt, kann grundsätzlich - bei finanzieller Bedürftigkeit - ALG II beziehen und muss dabei nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn sich die Erwerbstätigkeit mit der Angehörigenpflege nicht vereinbaren lässt, besteht keine Arbeitsverpflichtung.
Das fand ich auf dieser Seite hier. Da steht noch mehr zu dem Thema, vielleicht hilft dir das weiter.
Interessant fand ich da noch, dass der pflegende HartzIV Bezieher etwas vom Pflegegeld annehmen darf, ohne dass es ihm angerechnet wird.
Das fand ich auf dieser Seite hier. Da steht noch mehr zu dem Thema, vielleicht hilft dir das weiter.
Interessant fand ich da noch, dass der pflegende HartzIV Bezieher etwas vom Pflegegeld annehmen darf, ohne dass es ihm angerechnet wird.
Und wenn er dem Arbeitsamt als ALG I-er nicht mehr zur Verfügung steht, landet er in Hartz IV. Dann darf er erst mal seine Kapitalversicherungen und sein Vermögen einsetzen, bevor der Rubel rollt.
Als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wenn die zu pflegende Person regelmäßig mindestens 14 Stunden die Woche von deinem Bekannten gepflegt wird. Ob er für die Pflege Geld bekommt ist für die Rentenbeiträge unrelevant. Weiterhin hast er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst - kannst ja ca. 30 Stunden die Woche trotzdem arbeiten!
status-quo, warum fragt Dein imaginärer Bekannter nicht bei der ARGE nach, oder bei der Rentenkasse, oder der Krankenkasse? Also bei irgend einer Institution, die mit ihm in Verbindung steht?