Zahlt die Risikolebensversicherung bei Arbeitslosigkeit
Hallo.
Ich bin momentan arbeitslos. Jetzt wollte ich die RLV zu meinem etwa noch einem Jahr laufenden Kredit in Anspruch nehmen.
In dem Leistungsantrag stehen ein paar Punkte die ich nicht recht verstehe. Eigentlich zwei und verstehen ist auch nicht richtig ausgedrückt.
OK.
Der erste Punkt ist die Angabe warum mir der Arbeitgeber gekündigt hat. Wir waren alle schön vor Gericht und dort wurde alles zurückgenommen. Inklusive dem Kündigungsgrund. Nur die Kündigung selbst nebst Kündigungsfrist wurde aufrecht erhalten.
Das es jetzt ja keinen Grund mehr gibt, muss ich den ursprünglichen dann trotzdem angeben? Muss ich überhaupt einen angeben?
Zweiter Punkt ist, Die wollen die Klage als Kopie. Muss ich das reinschicken? Reicht da die erste Seite, auf der groß Klage steht und wer gegen wen? Im weiteren Verlauf stehen ja Dinge, die geklärt wurden, und nicht mehr Bestand der Kündigung sind.
Weis da jemand beischeid bei sowas?
Ich bin momentan arbeitslos. Jetzt wollte ich die RLV zu meinem etwa noch einem Jahr laufenden Kredit in Anspruch nehmen.
In dem Leistungsantrag stehen ein paar Punkte die ich nicht recht verstehe. Eigentlich zwei und verstehen ist auch nicht richtig ausgedrückt.
OK.
Der erste Punkt ist die Angabe warum mir der Arbeitgeber gekündigt hat. Wir waren alle schön vor Gericht und dort wurde alles zurückgenommen. Inklusive dem Kündigungsgrund. Nur die Kündigung selbst nebst Kündigungsfrist wurde aufrecht erhalten.
Das es jetzt ja keinen Grund mehr gibt, muss ich den ursprünglichen dann trotzdem angeben? Muss ich überhaupt einen angeben?
Zweiter Punkt ist, Die wollen die Klage als Kopie. Muss ich das reinschicken? Reicht da die erste Seite, auf der groß Klage steht und wer gegen wen? Im weiteren Verlauf stehen ja Dinge, die geklärt wurden, und nicht mehr Bestand der Kündigung sind.
Weis da jemand beischeid bei sowas?
Antworten (6)
Muss man nicht tot sein um die Risikolebensversicherung "in Anspruch" nehmen zu können?
Die haben dich gegen das Risiko der Arbeitssuche versichert?
Watt?
Die haben dich gegen das Risiko der Arbeitssuche versichert?
Watt?
Der Sachverhalt ist nicht so einfach zu verstehen.
1. RLV: Verlangt die Bank, dass du einen bestehenden Kredit, der nur noch 1 Jahr läuft, wegen deiner Arbeitslosigkeit mit der RLV zusätzlich absicherst? Kommt mir sehr seltsam vor. Aber das wäre doch auch nicht weiter schlimm, oder? Ich sehe da das Problem nicht wirklich.
2. Kündigung: Offenbar willst du ALG I beantragen und musst wegen der Sperrzeit nachweisen, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, das Geld ohne Sperrzeit ausgezahlt zu bekommen.
Du willst doch was von denen. Natürlich musst du dann alle Unterlagen einreichen, die für die Entscheidung erforderlich sind.
Auch hier sehe ich nicht dein Problem.
Es sei denn, du weisst, dass du im Unrecht bist, aber glaubst, du könntest dir durch das Zurückhalten von Informationen einen unbilligen Vorteil verschaffen.
1. RLV: Verlangt die Bank, dass du einen bestehenden Kredit, der nur noch 1 Jahr läuft, wegen deiner Arbeitslosigkeit mit der RLV zusätzlich absicherst? Kommt mir sehr seltsam vor. Aber das wäre doch auch nicht weiter schlimm, oder? Ich sehe da das Problem nicht wirklich.
2. Kündigung: Offenbar willst du ALG I beantragen und musst wegen der Sperrzeit nachweisen, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, das Geld ohne Sperrzeit ausgezahlt zu bekommen.
Du willst doch was von denen. Natürlich musst du dann alle Unterlagen einreichen, die für die Entscheidung erforderlich sind.
Auch hier sehe ich nicht dein Problem.
Es sei denn, du weisst, dass du im Unrecht bist, aber glaubst, du könntest dir durch das Zurückhalten von Informationen einen unbilligen Vorteil verschaffen.
Nicht schlecht, ing, aber erneut ist deine Fantasie mit dir durchgegangen: Welches Urteil soll derdiedas Fragesteller:in beifügen? Es ist keine Rede von einem Urteil. Um die Versicherung zu einer Leistung aus der RLV (Risikolebensversicherung) zu bewegen, müsste es sich schon um ein vollstrecktes Todesurteil handeln. dschinn hat die „Frage“ mit seinem 1. Satz erschöpfend beantwortet.
Obwohl ing793 sich selber als Laien in dieser Rechtsangelegenheit bezeichnet hat, ist seine Antwort auf Grund der Fragestellung tatsächlich die korrekte Antwort. Das ist mal Fakt!
Dass der Fragesteller eine Restschuldversicherung gemeint hat, ist die einzig sinnvolle Interpretation, wenn man sich die gesamte Frage durchliest. Ich selbst war auch auf dem Holzweg mit meiner Antwort.
Jetzt kann man sich natürlich dumm stellen, weiter auf "dem Anspruch aus einer Risikolebensversicherung" herumreiten und sich über den Fragesteller lustig machen, wie es derDoofe macht.
Oder aber, wie Ing793, eine plausible Antwort auf eine unglücklich formulierte Frage geben.
Ich bin mir sicher, was dem Fragesteller eher weiterhilft.
Jetzt kann man sich natürlich dumm stellen, weiter auf "dem Anspruch aus einer Risikolebensversicherung" herumreiten und sich über den Fragesteller lustig machen, wie es derDoofe macht.
Oder aber, wie Ing793, eine plausible Antwort auf eine unglücklich formulierte Frage geben.
Ich bin mir sicher, was dem Fragesteller eher weiterhilft.