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Gast

Darf ein Kinderheim den Ersetzten Schade von meinen Sohn einbehalten?

Mein Sohn ist in einem Wohnheim untergebracht. Dort hat ein Junge der mit in diesem Heim wohnt meinem Sohn seine Spielkonsohle kaputt gemacht (von mir zu Weihnachten bekommen) aber vor dem Auszug des Jungen hat dieser Junge den Schaden bezahlt. Die Wohngruppen Leiter haben das Geld einbehalten und wollen es mir nicht auszahlen. Sie ohne meines Wissens es einfach als Spargeld für mein Sohn zurück gelegt . Mann bedenke das mein Sohn jeden Monat20euro Taschengeld bekommt. Ist das Rechtens ,darf die Leistung es einfach einbehalten was ich einmal bezahlt habe?
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Antworten (1)
rayer
1. Steht da Kinderheim.
2. Es wird wohl einen Grund haben, warum das Kind in Obhut ist.
3. Aus diesem Grund wird wohl der gesetzliche Vormund über das Geld bestimmen.
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