Darf ich Fenster in Brandschutzmauer einbauen, wenn ich die Nachbarwohnung kaufe?
Antworten (3)
Brandschutz richtet sich nicht nach den Besitzverhältnissen. Nach Rücksprache mit der Brandschutzbehörde /Bauamt könnte ich mir eine Brandschutztür und festverglaste Brandschutzfenster vorstellen, aber bitte vorher abkären. Der Einbau herkömmlicher Fenster und Türen scheint mir nicht genehmigungsfähig zu sein.
@Starmax: meine Antwort war nur auf den Brandschutz bezogen, nicht auf Eigentumsrecht bei gemeinsamer Nutzung. Natürlich benötigt der Frager in 2.Instanz die Zustimmung der Miteigentümer, vorrangig war für mich die Frage, ob Fenster-oder Türöffnungen generell möglich sind. Und dies ist keine Frage der Eigentumsverhältnisse, sondern der Auflagen des Brandschutzes
Grundsätzlich ja. Vorher mit dem Bauamt abstimmen. Die Elemente sind nicht ganz billig.
Das Problem ist weiterhin, daß es auf dem Markt keine Brandschutztüre gibt, die für den Einsatz in einer Außenwand zugelassen ist. Ich hatte das Problem bereits einige Male und hatte mir damit gerholfen die Brandschutztüre hinter einer normalen Hasutüre einzubauen. Alternativ wäre es auch möglich eine Zulassung für den Einzelfall zu beantragen. Das kann aber ein bis zwei Jahre lang dauern und köstet einige tausend Euro.
Das Problem ist weiterhin, daß es auf dem Markt keine Brandschutztüre gibt, die für den Einsatz in einer Außenwand zugelassen ist. Ich hatte das Problem bereits einige Male und hatte mir damit gerholfen die Brandschutztüre hinter einer normalen Hasutüre einzubauen. Alternativ wäre es auch möglich eine Zulassung für den Einzelfall zu beantragen. Das kann aber ein bis zwei Jahre lang dauern und köstet einige tausend Euro.