Darf ich jeden Tag,1 kg Tabak aus Luxenburg einführen?
Darf ich jeden Tag 1kg Tabak aus Luxenburg einführen ?
Antworten (9)
Hallo Gast, praktisch kannst Du jeden Tag 1kg Tabak einführen. Wenn Du aber einmal kontrolliert wirst, wird das vermutlich vermerkt. Man setzt dann voraus, dass es nicht mehr für den Hausgebrauch ist bzw. Du einen Handel betreibst. Somit fällt Zoll an bzw. es wird eingezogen und vernichtet. Eine Strafe gibt es on top obendrauf. Wenn Du erwischt wirst gibt das mehr Ärger als der Gewinn, denn Du erziehlst. Es sei denn du kannst nachweisen, dass Du so viel wegqualmst ;-) bzw. das alles für deinen eigenen Gebrauch ist.
Selbstverständlich darfst Du an jedem Tag ein Kilo Tabak aus Luxemburg einführen.Wäre ja noch schöner, wenn das nur Montags ginge (oder Dienstags, oder ...).
Du darfst es innerhalb kurzer Zeit auch mehrmals tun. Allerdings kommst Du dann langsam in die Beweispflicht.
Grundsätzlich ist nämlich die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Tabak nur für den persönlichen Bedarf erlaubt. Bis 1 kg wird das vorausgesetzt. Bei weiteren Malen in kurzer Zeit müsstest Du glaubhaft machen, dass das nur für Dich, Deine Familie und vielleicht noch für Deine engeren Freunde ist. Sonst wird es teuer. Spätestens wenn man Dich beim Verkauf erwischt, bist Du dran. Dann auch bei weniger als einem Kilo.
Du darfst es innerhalb kurzer Zeit auch mehrmals tun. Allerdings kommst Du dann langsam in die Beweispflicht.
Grundsätzlich ist nämlich die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Tabak nur für den persönlichen Bedarf erlaubt. Bis 1 kg wird das vorausgesetzt. Bei weiteren Malen in kurzer Zeit müsstest Du glaubhaft machen, dass das nur für Dich, Deine Familie und vielleicht noch für Deine engeren Freunde ist. Sonst wird es teuer. Spätestens wenn man Dich beim Verkauf erwischt, bist Du dran. Dann auch bei weniger als einem Kilo.
Die Freimengen sind für Reisende gedacht, aber z.B. nicht für Pendler. Bei 365kg pro Jahr (in 2024 sogar 366kg) ist auch nicht von einem persönlichen Gebrauch auszugehen, sondern von einer Handelstätigkeit.
Ein Kilogramm Tabak darst du ohnehin nicht einführen!
Eine Freimenge von 250 Gramm Tabak gilt auch nur, wenn wenn dein Wohnsitz nicht in einer grenznahen Gemeinde ist, du kein Grenzgänger (Berusfspendler nach Luxemburg) bis und nicht beruflich auf gewerblich eingesetzten Beförderungsmitteln im Grenzverkehr eingesetzt bist (Lokführer, Busfahrer, usw.).
Eine Freimenge von 250 Gramm Tabak gilt auch nur, wenn wenn dein Wohnsitz nicht in einer grenznahen Gemeinde ist, du kein Grenzgänger (Berusfspendler nach Luxemburg) bis und nicht beruflich auf gewerblich eingesetzten Beförderungsmitteln im Grenzverkehr eingesetzt bist (Lokführer, Busfahrer, usw.).
Miele, ich sehe, wir sind eine Altersgruppe, und zwar eine, die in oder kurz vor der Rente steht. Du kennst noch Zollgrenzbezirke, nicht schlecht.
Aber: die von Dir angesprochenen Bedingungen gelten seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.
Aber: die von Dir angesprochenen Bedingungen gelten seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.
Miele? Wer ist Miele?
Die Frage war "jeden" und nicht "an jedem" Tag. Es wurde nicht gefragt, an welchen Wochentagen Tabak eingeführt werden darf.
Leider wird auch nicht gefragt, in welches Land eingeführt werden soll.
Zudem geht es dabei um Reisefreimengen und ganz sicher nicht um Leute, die jeden Tag hin- und herfahren, um illegal Tabak einzuführen.
Die Frage war "jeden" und nicht "an jedem" Tag. Es wurde nicht gefragt, an welchen Wochentagen Tabak eingeführt werden darf.
Leider wird auch nicht gefragt, in welches Land eingeführt werden soll.
Zudem geht es dabei um Reisefreimengen und ganz sicher nicht um Leute, die jeden Tag hin- und herfahren, um illegal Tabak einzuführen.
ingSND, ich sehe, du hast mich enttarnt und zudem mein Alter richtig eingeschätzt.
Ich vermute, dass wir möglicherweise beruflich auch nicht so weit auseinanderliegen.
Ich vermute, dass wir möglicherweise beruflich auch nicht so weit auseinanderliegen.