Dorfdepp
Darf man einem Architekten
in seine Bewertungsseite schreiben: Das Kreativste an ihm war seine Rechnung, oder bekommt man dann Ärger?
Antworten (25)
@ Rentier,
deinen stereotypen Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, nehme ich vorweg.
deinen stereotypen Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, nehme ich vorweg.
Das ist ein paradigma Problem, aber das kann man durch die "Möglichkeitsform" oder auch "Vergleichsform" umgehen.
Beispiel, abgeleitet aus deinem Post:
Die im Bau verstreut aufzufindende Kreativität kulminierte in der Rechnung.
Oder einfach "Man könnte sagen, " davor setzen.
Note: IanaL- das war keine Rechtsberatung.
Beispiel, abgeleitet aus deinem Post:
Die im Bau verstreut aufzufindende Kreativität kulminierte in der Rechnung.
Oder einfach "Man könnte sagen, " davor setzen.
Note: IanaL- das war keine Rechtsberatung.
Das mit der Rechnung ist schon heikel. Es enthält einen versteckten Betrugshinweis. Du bekommst aber keinen Ärger, wenn Du die Bewertung ausdrücklich als Deine Meinung kennzeichnest.
Etwa so: "Unser Eindruck war....." oder "Meiner Meinung nach....." Dann hast Du nicht als Tatsachenbehauptung geschrieben, er hätte bei der Rechnung getrickst und sonst nix auf der Pfanne.
Dann ist das Schlimmste, was Dir passieren kann, dass er entweder Deine Bewertung entfernt, oder Dir pampig antwortet.
Etwa so: "Unser Eindruck war....." oder "Meiner Meinung nach....." Dann hast Du nicht als Tatsachenbehauptung geschrieben, er hätte bei der Rechnung getrickst und sonst nix auf der Pfanne.
Dann ist das Schlimmste, was Dir passieren kann, dass er entweder Deine Bewertung entfernt, oder Dir pampig antwortet.
Architekten sind ein gar sonderlich Völkchen, absolut unberechenbar. Nicht mit dem normalen Verstand zu begreifen.
Man darf das schon, ich wäre aber vorsichtig.
Deine Bertrachtung ist sicher subjektiv, was nachvollziehbar ist, aber wie willst Du die Kreativität bewerten?
War die aus deiner Sicht mangelnde Kreativität dem Budged, den örtlichen Gegebenheiten, dem Baurecht, dem Bebauungsplan, der Ortssatzung, dem technisch Machbaren ... geschuldet.
Waren Deine / Euere Erwarungen vielleicht einfach zu hoch.
Lies mal nach, was im Architektenvertag vereinbart wurde.
Deine Bertrachtung ist sicher subjektiv, was nachvollziehbar ist, aber wie willst Du die Kreativität bewerten?
War die aus deiner Sicht mangelnde Kreativität dem Budged, den örtlichen Gegebenheiten, dem Baurecht, dem Bebauungsplan, der Ortssatzung, dem technisch Machbaren ... geschuldet.
Waren Deine / Euere Erwarungen vielleicht einfach zu hoch.
Lies mal nach, was im Architektenvertag vereinbart wurde.
Um nochmal das Augenmerk auf die Frage zu richten:
Probleme bei der Dienstleistung gelten im heutigen Sprachgebrauch schon als gerügt, wenn sie erwähnt werden.
Es ist nicht erforderlich, zu schreiben oder zu sagen, die Rechnung sei exorbitant ausgefallen.
Es genügt schon, zu erwähnen, das Verhältnis der Rechnungs Summe zur geleisteten Arbeit bietet Stoff zum Nachdenken.
Probleme bei der Dienstleistung gelten im heutigen Sprachgebrauch schon als gerügt, wenn sie erwähnt werden.
Es ist nicht erforderlich, zu schreiben oder zu sagen, die Rechnung sei exorbitant ausgefallen.
Es genügt schon, zu erwähnen, das Verhältnis der Rechnungs Summe zur geleisteten Arbeit bietet Stoff zum Nachdenken.
Architekten legen großen Wert darauf, als Künstler bezeichnet zu werden. Das öffnet ein weites Feld der freien Meinungsäußerung.
Was soll an dem Satz beleidigend sein? Dorfdepp lobt ausdrücklich die kreative Schaffenskraft.
Was soll an dem Satz beleidigend sein? Dorfdepp lobt ausdrücklich die kreative Schaffenskraft.