Frage stellen
Dorfdepp

Darf man einem Architekten

in seine Bewertungsseite schreiben: Das Kreativste an ihm war seine Rechnung, oder bekommt man dann Ärger?
Frage beantworten Frage Nummer 3000072648 Frage melden

Antworten (25)
Dorfdepp
@ Rentier,
deinen stereotypen Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, nehme ich vorweg.
Melden
Matthew
Eine Anzeige wegen "Übler Nachrede" und "Geschäftsschädigung" würde ich für möglich halten.
Melden
Rentier_BV
Das ist ein paradigma Problem, aber das kann man durch die "Möglichkeitsform" oder auch "Vergleichsform" umgehen.
Beispiel, abgeleitet aus deinem Post:
Die im Bau verstreut aufzufindende Kreativität kulminierte in der Rechnung.
Oder einfach "Man könnte sagen, " davor setzen.

Note: IanaL- das war keine Rechtsberatung.
Melden
Cordelier
Wer ist IanaL?
Melden
Rentier_BV
I am not a Lawyer.

Ich bin kein RA.
Melden
Melden
elfigy
Das mit der Rechnung ist schon heikel. Es enthält einen versteckten Betrugshinweis. Du bekommst aber keinen Ärger, wenn Du die Bewertung ausdrücklich als Deine Meinung kennzeichnest.
Etwa so: "Unser Eindruck war....." oder "Meiner Meinung nach....." Dann hast Du nicht als Tatsachenbehauptung geschrieben, er hätte bei der Rechnung getrickst und sonst nix auf der Pfanne.
Dann ist das Schlimmste, was Dir passieren kann, dass er entweder Deine Bewertung entfernt, oder Dir pampig antwortet.
Melden
Camo
Freie Meinungsäußerung, vielleicht subjektiv aber niemand wird beleidigt.
Melden
moonlady123456
Architekten sind ein gar sonderlich Völkchen, absolut unberechenbar. Nicht mit dem normalen Verstand zu begreifen.
Melden
Schwan
Tja Lucy,
die Architekten, die du kennst, kommen ja nicht einmal mit einem Fischbecken klar.
Melden
Melden
Melden
Melden
Schwan
Mann,
Melden
Schwan
wie
Melden
Schwan
bescheuert
Melden
Schwan
kann
Melden
Schwan
ein
Melden
Schwan
Dödel
Melden
Schwan
sein?
Melden
micle
Man darf das schon, ich wäre aber vorsichtig.

Deine Bertrachtung ist sicher subjektiv, was nachvollziehbar ist, aber wie willst Du die Kreativität bewerten?

War die aus deiner Sicht mangelnde Kreativität dem Budged, den örtlichen Gegebenheiten, dem Baurecht, dem Bebauungsplan, der Ortssatzung, dem technisch Machbaren ... geschuldet.

Waren Deine / Euere Erwarungen vielleicht einfach zu hoch.

Lies mal nach, was im Architektenvertag vereinbart wurde.
Melden
Cordelier
Ist heute ranking Tag?
Melden
Rentier_BV
Um nochmal das Augenmerk auf die Frage zu richten:
Probleme bei der Dienstleistung gelten im heutigen Sprachgebrauch schon als gerügt, wenn sie erwähnt werden.
Es ist nicht erforderlich, zu schreiben oder zu sagen, die Rechnung sei exorbitant ausgefallen.
Es genügt schon, zu erwähnen, das Verhältnis der Rechnungs Summe zur geleisteten Arbeit bietet Stoff zum Nachdenken.
Melden
DerDoofe
Architekten legen großen Wert darauf, als Künstler bezeichnet zu werden. Das öffnet ein weites Feld der freien Meinungsäußerung.

Was soll an dem Satz beleidigend sein? Dorfdepp lobt ausdrücklich die kreative Schaffenskraft.
Melden