Pattie
Wie lange muss meinem ehemaligen Arbeitgeber mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen? Ich mag da gerade echt nicht anrufen...
Antworten (5)
Oh, das Zeugnis wird schon "qualifiziert" sein :-)
Scherz beiseite - 3 Jahre.
Aber nur, wenn du hin- und wieder mal nachweisbar anfragst. Ansonsten kann sich die Frist auf ein Jahr verkürzen ...
Scherz beiseite - 3 Jahre.
Aber nur, wenn du hin- und wieder mal nachweisbar anfragst. Ansonsten kann sich die Frist auf ein Jahr verkürzen ...
Hier gibt es verschiedene Urteile in Deutschland. Ihr Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Ihnen soweit Sie es rechtzeitig bei ihm angefordert haben, dass Arbeitszeugnis zum letzten Arbeitstag auszuhändigen. Haben Sie dies versäumt, ist der Arbeitgeber nur noch zwischen 3-6 Monaten (Je nach Urteil des jeweiligen Gerichts) verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielt die Größe des Betriebes, die Art und Dauer der Tätigkeit sowie die Stellung im Betrieb eine Rolle. In manchen Arbeitsverträgen gibt es Fristenregelungen zur Erstellung des Arbeitszeugnisses. Diese variieren zwischen 3 Monaten und 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses verwirkt.
Die deutsche Rechtssprechung besagt, dass jeder Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Wünschen Sie ein qualifiziertes Zeugnis, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber vorher mitteilen.
Mit einem neuen Schuldrecht seit 1.1.2002, ist der zeitliche Rahmen im Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nun auf drei Jahre begrenzt. Im Baugewerbe beträgt er sogar lediglich 2 Monate.
Mit einem neuen Schuldrecht seit 1.1.2002, ist der zeitliche Rahmen im Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nun auf drei Jahre begrenzt. Im Baugewerbe beträgt er sogar lediglich 2 Monate.