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Nicola70

Darf mein Chef mich schriftlich beleidigen?

Wegen einer angeblich nicht pünktlich eingegangenen Krankmeldung wurde ich von meinem Arbeitgeber abgemahnt u.a. wegen mangelnder charakterlicher Integrität und schwankender Folgsamkeit! Finde nur ich das beleidigend oder ....
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Antworten (6)
Deho
Er darf dich auch nicht mündlich beleidigen, aber wenn er ein Problem mit dir hat, hast du demnächst ein Problem.
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PorterC
Mal Tacheles. Solch eine Bemerkung macht ein Chef nicht gegenüber Mitarbeitern die sich nichts zu Schulde haben kommen lassen. Nur gegenüber Mitarbeitern die auf dünnem Eis stehen.Da war noch was davor. Die Krankmeldung war nur ein weiterer Punkt auf der Liste. Ich habe in den 30 Jahren ( Und ich war in einigen Firmen ) nie erlebt, daß ein Chef gegenüber einem normalen oder verdienten Mitarbeiter solche Bemerkungen hat fallen lassen. Bei Wackelkandidaten aber die eh auf der Abschussliste standen..
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hphersel
Das ist das Eine. Das andere ist der vorhin empfohlen schriftliche Widerspruch. Von diesem rate ich ausdrücklich ab, denn wenn es mal zu einer Gerichtsverhandlung kommt (beispielsweise nach einer Kündigung), kennt der Arbeitgeber Deine Position und Deine Argumente bereits und kann sich darauf in Ruhe vorbereitetn, um sie auszuhebeln.
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bh_roth
Nein, dein Chef darf dich nicht beleidigen, weder in schriftlicher, mündlicher oder anderer Weise.
[br]
Allerdings sind die Vorwürfe in der Abmahnung, wenn ihnen nicht widersprochen wird, "Behauptungen tatsächlicher Art", die nichts Beleidigendes, höchstens Unwahres darstellen. Dein persönliches Gefühl, damit beleidigt zu werden, ist für das Feststellen, ob es sich um eine tatsächliche Beleidigung handelt, nicht entscheidend.
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Ignatius
In eine Abmahnung gehört eine Beschreibung des korrekten (vertragsmäßigen) Verhaltens, eine Beschreibung des konkreten abweichenden Verhaltens (mit Angabe des Zeitpunktes oder des Zeitraumes), die Aufforderung das Verhalten zu ändern und die Ankündigung, was passiert, wenn der Vertragspartner sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert (z. B. fristlose Kündigung).

"mangelnde charakterliche Integrität" oder "schwankende Folgsamkeit" erscheinen im Zusammenhang mit einer möglicherweise verspäteten Krankmeldung keine sachliche Beschreibung eines Fehlverhaltens zu sein.

Glaubt man ungerechtfertigt abgemahnt worden zu sein, kann man eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen, die in die Personalakte aufgenommen werden muss; oder man verklagt seinen Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vor dem Arbeitsgericht.
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Gast
Ist doch schön, kannste an den Badezimmerspiegel hängen.
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