Susi Schmittchen
Darf mein Chef schon ab dem 1. Krankheitstag einen gelben Zettel verlangen? Ich dachte, dass sei erst ab dem 3. Tag Pflicht?
Antworten (5)
Normalerweise muss man erst ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einem bestimmten Verdacht oder ähnlichen, aknn der Chef allerdings auch verlagen, dass bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Dabei empfielht sich meist, immer ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung vorzulegen um kein Mißtrauen seitens des Chefes entstehen zu lassen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, von seinem Arbeitnehmer schon ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung (gelben Schein) zu verlangen. Oftmals ist es von vornherein im Arbeitsvertrag sogar schon festgeschrieben. Gleiches gilt im übrigen auch, wenn es erst ab dem 3. Tag Pflicht ist. Wenn der Arbeitnehmer häufige Kurzerkrankungen ohne ärztliches Attest hat, wird der Arbeitgeber auf die Vorlage am 1. Tag bestehen.
Bislang war die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem dritten Tag Pflicht. Jedoch durfte der Arbeitgeber bei Angabe von trifftigen Gründen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch schon ab dem ersten Tag verlangen. Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied nun in einem Urteil, dass der Arbeitgeber zukünftig auch ohne Angabe von Gründen ein Attest ab dem ersten Tag verlangen darf.