Viktart_tz5
Darf mein neuer Telefonanbieter meinen alten Vertrag auch ohne schriftliche Zustimmung kündigen?
Antworten (4)
Du hast in aller Regel Deine schriftliche Zustimmung im Rahmen des Vertragsabschlusses bei Deinem neuen Anbieter gegeben. Irgendwo heißt es da sinngemäß: "Ich beauftrag die neue Firma damit, in meinem Namen den alten Anscluss bei der Firma xyz zu kündigen."
Nein darf er nicht. Schließlich weiß er nicht, ob du, aus welchen Gründen auch immer, zwei Verträge haben möchtest. Bei FEstnetzanschlüssen ist diese Kündigung aber oft als Service inbegriffen und steht irgendwo im Vertrag, den du unterschrieben hast.
Warum sollte er das nicht können? Du kannst den alten Vertrag ja auch ohne schriftliche Zustimmung kündigen.