Hannam1960
Darf mir die GEZ ein Bußgeld verhängen? Auf welcher Grundlage machen die das und wie wollen die beweisen, dass ich Geräte besitze?
Antworten (8)
Die GEZ sind nur die Eintreiber der Gebühren für die öffentlich rechtlichen Sender. Diese können also kein Bußgeld verhängen. Es muss über den Gerichtsweg das Bußgeld verhängt werden. Die GEZ muss beweisen, dass man ein Gerät besitzt. Wenn man die GEZ nicht in die Wohnung lässt, dazu ist man auch nicht verpflichtet. Wird es schwer zu beweisen sein, ob man ein Gerät besitzt.
Jeder, der ein Fernseher oder ein Radio besitzt ist verpflichtet, die GEZ zu informieren und muss seine Geräte anmelden. Wer das nicht macht, kann ein Bußgeld in Höhe von 1000,00 Euro erwarten. Wenn die GEZ auf Sie aufmerksam wird kann es sein, dass sie mal jemanden vorbei schicken, der sich bei Ihnen in der Wohnung umschaut, ob sie wirklich keine Geräte besitzen.
Den "Rundfunkbeauftragten" den ich mit Sicherheit nicht in meine Wohnung lassen muß?
Ist 2013 mit AZDBS eh vorbei ...
Ist 2013 mit AZDBS eh vorbei ...
Wenn Sie einen Fernseher und/ oder ein Radio besitzen, sind Sie dazu verpflichtet, das bei der GEZ anzugeben. Wenn Sie das nicht machen und die GEZ erfährt, dass Sie einen Fernseher/ Radio besitzen, kann sie ein Bußgeld anordnen. Vorher kommt jemand von der GEZ vorbei und schaut sich bei Ihnen in der Wohnung um, ob kein Fernseher/ Radio vorhanden ist.
So, durch die zwei Zombie-Dummbatzen wissen wir jetzt, dass man seine Geräte anmelden muss, und wenn nicht....
Den möchte ich sehen, der ohne meine Einwilligung einen Fuß über meine Türschwelle setzt. Es könnte böse ausgehen. Und zwar nicht für mich. Und die GEZ kann keine Bußgelder verhängen (Da würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren). Sie können allenfalls einen Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung zur Anzeige bringen. Mehr aber auch nicht.
Aber es wurde ja schon gesagt, nächstes Jahr ist eh Schluss. Ich bin mal gespannt, ob die ganzen GEZ-Spitzel dann arbeitslos werden.
Den möchte ich sehen, der ohne meine Einwilligung einen Fuß über meine Türschwelle setzt. Es könnte böse ausgehen. Und zwar nicht für mich. Und die GEZ kann keine Bußgelder verhängen (Da würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren). Sie können allenfalls einen Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung zur Anzeige bringen. Mehr aber auch nicht.
Aber es wurde ja schon gesagt, nächstes Jahr ist eh Schluss. Ich bin mal gespannt, ob die ganzen GEZ-Spitzel dann arbeitslos werden.
Die "GEZ-Spitzel" sind gar keine, sondern freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten auf Provisionsbasis ...