MikoBlankito
Darf schon bei der 1.Mahnung eine Mahngebühr verlangt werden? Wie hoch darf die sein? Gibt es dafür Richtlinien?
Antworten (4)
Bei der ersten Mahnung ist eine Mahngebühr eigentlich obligatorisch, weil für den Mahnenden Zusatzkosten entstehen, die er selbstverständlich nicht selbst tragen will, vor allem nicht dann, wenn sich solche Fälle häufen.
Ich bin inzwischen besser organisiert, so dass keine Mahnungen mehr auflaufen. Früher wurden 5,- € dafür berechnet. Tipp: Ich habe dann, soweit vorhanden, den Originalüberweisungsträger verwendet, ohne Mahngebühr, danach ist nie etwas nachgekommen, weil sich der Aufwand dafür offenbar nicht gerechnet hat. Also doch Aufwand, daher Mahngebühr.
Ich bin inzwischen besser organisiert, so dass keine Mahnungen mehr auflaufen. Früher wurden 5,- € dafür berechnet. Tipp: Ich habe dann, soweit vorhanden, den Originalüberweisungsträger verwendet, ohne Mahngebühr, danach ist nie etwas nachgekommen, weil sich der Aufwand dafür offenbar nicht gerechnet hat. Also doch Aufwand, daher Mahngebühr.
Sei froh, dass Du überhaupt eine Mahnung geschrieben wird. Das ist reine Höflichkeit. Rein rechtlich dürfte Dir sofort nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein Mahnbescheid ins Haus flattern, der kostet dann richtig.
Zur Höhe und eventuellen Richtlinien bei Mahngebühren darfst Du eine Suchmaschine Deiner Wahl selber befragen.
Zur Höhe und eventuellen Richtlinien bei Mahngebühren darfst Du eine Suchmaschine Deiner Wahl selber befragen.
Verlangen darf man sie, allerdings ist umstritten, ob solche Gebühren vom Schuldner überhaupt bezahlt werden müssen. Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls entschieden, dass eine Pauschale in Höhe von 15 Euro zu hoch ist, wenn sich nicht besondere Kosten durch den Zahlungsverzug nachweisen lassen.
Mehr als 10 Euro solltest du nicht verlangen. Der Betrag ist dann aber auch gerichtlich durchsetzbar. Es ist üblich, sich an eine solche Größe zu halten - diese Gebühre darfst du dann auch schon im Zuge der ersten Mahnung verlangen. Ob der Schuldner dann aber zahlt, ist zumindest fraglich.