Darf Vodafone eine Grundgebühr kassieren, wenn der Telefonanschluss gar nicht funktioniert?
Wir sind Anfang Mai umgezogen. Am 8.5. wurde der neue Anschluss geschaltet. Leider funktioniert er bis heute nicht. Vodafone will aber trotzdem die 35EUR Grundgebühr haben. Auf meinen Rechnungswiderspruch antworten sie wörtlich:
"Da Ihnen durch den Umzug keine weiteren Kosten enstehen, werden Ihnen für die Dauer des Umzugs die monatlichen Basispreise weiter berechnet."
Was soll man davon halten?
"Da Ihnen durch den Umzug keine weiteren Kosten enstehen, werden Ihnen für die Dauer des Umzugs die monatlichen Basispreise weiter berechnet."
Was soll man davon halten?
Antworten (2)
Wende Dich an die Bildzeitung oder an die Verbraucherzentrale Deines Wohnortes. Mit den Infos, die Du hier bekommen kannst, hast Du keine Rechtssicherheit. Oder glaubst Du, Vodafone lässt sich davon beeindrucken, wenn Du denen antwortest: "Im Stern-Forum wurde mir aber gesagt, das sei inkorrekt!" ?
Nichts.
Vodafone hat sich vertraglich verpflichtet, eine Leistung (funktionierender Telefonanschluß) zu erbringen für die du einen Gegenleistung (monatliche Gebühren) zu erbringen hast.
Liegt das Versäumnis im Hoheitsbereich der Vodafone (z.B. keine entsprechenden Versorgungsleitungen im Bereich, keine freien Serverkapazitäten...) kann keine gegenleistung verlangt werden.
Sollte dir allerdings Vodafone nachweisen können, dass die Unmöglichkeit seiner Leistung in deinem Hoheitsbereich begründet ist (wenn z.B. mehrere Terminangebote für Besuch des Kundendienstes nicht wahrgenommen wurden) wirst du die Gegenleistung (Grundgebühr) trotzdem bezahlen müssen.
Vodafone hat sich vertraglich verpflichtet, eine Leistung (funktionierender Telefonanschluß) zu erbringen für die du einen Gegenleistung (monatliche Gebühren) zu erbringen hast.
Liegt das Versäumnis im Hoheitsbereich der Vodafone (z.B. keine entsprechenden Versorgungsleitungen im Bereich, keine freien Serverkapazitäten...) kann keine gegenleistung verlangt werden.
Sollte dir allerdings Vodafone nachweisen können, dass die Unmöglichkeit seiner Leistung in deinem Hoheitsbereich begründet ist (wenn z.B. mehrere Terminangebote für Besuch des Kundendienstes nicht wahrgenommen wurden) wirst du die Gegenleistung (Grundgebühr) trotzdem bezahlen müssen.