Vodafone Kabelvertrag
Wir haben aufgrund der Gesetzesänderung einen Kabelvertrag mit Vodafone bereits vor Längerem abgeschlossen. Nun heißt es, wir müssen einen weiteren abschließen. Kann das sein? Wir leben in unserer Eigentumswohnung.
Antworten (7)
Das wird hier niemand wissen. Evtl. hilft das Lesen des bereits abgeschlossenen Vertrages und was in einem weiteren Vertrag gefordert wird.
Müssen musst du schon mal gar nichts. Wenn du weder über Satellit noch über DVB-T2 (terristisch) empfangen kannst oder willst, bleibt nur das Internet. Auch das alte Kabelfernsehen von Kabel Deutschland bzw. Vodafone war da nichts anderes, nur das Internet nicht freigeschaltet war. Heute bieten fast alle in Deutschland tätigen Anbieter wie Telekom, 1x1, Vodafone usw. Kombianschlüsse in diversen Kombinationen an, d.h. Festnetz-Telefonie, Internet und TV. Selbst wer nur Internet gebucht hat, kann mit Zattoo, Waipu.TV usw. fernsehen oder natürlich auch die Livestreams der diversen Sender anschauen. Überlege dir, was du brauchst und vergleiche dann die Preise. Tipps gibt auch die Verbaucherzentrale.
@Mantrid, hast Du die Frage gelesen? Es geht um das angeblich erforderliche Abschließen eines zweiten Kabelvertrags. Die Empfangsart wurde bereits entschieden: Kabel über Vodafone. Somit stellt sich nicht mehr die Frage, wie man fernsehen will.
Normalerweise hat man aufgrund einer Änderung ein Sonderkündigungsrecht. Wenn ich die vodafone werbung und die damit verbundenen Berichte in den Medien richtig interpertiere, bleibt bei einem bestehenden Vertrag alles beim "Alten". Aus meiner Sicht gibt es zwei Varianten:
- bei vodafone anrufen bzw. zu einem örtlichen Vermittler gehen und dort nachfragen.
- nichts unternehmen, da man ansonsten einen 2ten Vetrag an der Backe hat und aus dem vor der
Mindestvertragslaufzeit nicht mehr rauskommt. Somit 2mal Gebühren bezahlt, was man ja nicht will.
- bei vodafone anrufen bzw. zu einem örtlichen Vermittler gehen und dort nachfragen.
- nichts unternehmen, da man ansonsten einen 2ten Vetrag an der Backe hat und aus dem vor der
Mindestvertragslaufzeit nicht mehr rauskommt. Somit 2mal Gebühren bezahlt, was man ja nicht will.
Ich vermisse die Angabe zum zweiten ISP und was da in der Eigentümerversammlung so "besprochen" wurde.
Die Frage lautet: Kann das sein?
Aufgrund der fehlenden Beschreibung des Sachverhalts kann man nur sagen: Ja, kann sein.
Aufgrund der fehlenden Beschreibung des Sachverhalts kann man nur sagen: Ja, kann sein.