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Gast

Datenschutz Hausverwaltung

Ich habe auch eine Fragen:

Darf eine Hausverwaltung offen (E-Mail an einen Mieter und cc. andere Wohnungseigentümer des Hauses) den Verbrauch der Mieter kommunizieren?
Wird hier nicht der Datenschutz verletzt?
Frage beantworten Frage Nummer 34462 Frage melden

Antworten (1)
antwortomat
Die Datenschutzgesetze betreffen ausschließlich personenbezogene Daten.
Das Vorgehen ist sicherlich unglücklich, aber nicht unbedingt eine Datenschutzverletzung, denke ich.
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