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StechusKaktus

Der BGH hat entschieden, dass Mieter Geld zurückverlangen können, wenn die tatsächliche Wohnungsfläche geringer ist als die im Mietvertrag. Wer ist betroffen?

Die 10%-Grenze ist gekippt! Aber für wen gilt die neue Regel?
Bereits abgeschlossene Mietverträge?
Auch rückwirkend zum Beginn der Mietzeit?
Nur künftige Mieten?
Nur künftige Mietvrhältnisse?

Wer hat Ahnung?
Frage beantworten Frage Nummer 3000021534 Frage melden

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machine
Schau mal hier.
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