Mietvertrag in Abwesenheit vom Miteigentümer
Hallo, ich habe mit einem anderen Eigentümer (nicht verheiratet) eine Wohnung, die in meiner Abwesenheit vermietet wurde. Der Vertragsabschluss war am 27.04. Ohne meine Abwesenheit oder Vollmacht oder schriftliche Zustimmung und wurde in Auftrag ohne Zustimmung unterschrieben, hinter meinem Rücken. Ich war zu der Zeit sogar im Ausland. Ich bin mit der Vermietung nicht einverstanden und möchte dem Vertrag widersprechen. Der Vertrag ist nicht gültig richtig? Und was muss ich im Widerspruch schreiben und wie schnell muss der schriftliche Widerspruch erfolgen? Vielen Dank!
Antworten (2)
Sofort zum Anwalt!!!. Nach meiner laienhaften Rechtsauffassung könne gemeinschaftliche Eigentümer auch nur gemeinschaftlich verfügen, es sei denn, es lag eine entsprechende Vollmacht vor (kann auch durch laufende Übung oder mündlich erfolgen). Auf jeden Fall den Mieter sofort in Kenntnis setzen, dass man die Genehmigung (nachträglíche Zustimmung) zu diesem Vertrag verweigert wird. Wenn man in Kenntnis der Sachlage zu lange wartet, kann dieses als Duldung gewertet werden. In diesem Fall sollte man die Beurteilung der Rechtslage aber unbedingt einem Profi überlassen.