Frage stellen
Gast

Betriebskostenabrechnung, Kostenart Vodafone

Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag steht folgender Text (Auszug, 1 zu 1):

7.1) Die Mieterin wird unmittelbar mit Versorgungsunternehmen Verträge über Stromversorgung,
Internet, Kabelfernsehen und Telefonanschluss auf eigene Kosten schließen und
Betriebskosten für diese Leistungen direkt mit den Anbietern abrechnen.

7.2) Zusätzlich zu der Grundmiete zahlt die Mieterin an die Vermieterin alle sonstigen
anfallenden umlagefähigen Betriebskosten für die Wohnung sowie anteilig für die
gemeinschaftlich genutzten Flächen im Gebäude gemäß der Betriebskostenverordnung
(BetrKV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nur das steht drin, sonst sind keine anderen Vereinbarungen/Klauseln über Kabel-/Antennenanschluss enthalten!

Meine Betriebskostenabrechnung enthält nun die Kostenposition "Vodafone/Gemeinschafts Kabelanschluss" und wird extrem hoch abgerechnet. Ich nutze den Kabelanschluss nicht und habe einen anderen DSL-Anbieter.

Hinweis: Insgesamt gibt es 8 Wohnparteien, 7 davon Eigentümer, ich bin die Ausnahme und wohne zur Miete. Mein Vermieter wohnt auch im Haus. Vor meinem Einzug stand die Wohnung monatelang leer. Die Kosten für den Kabelanschluss gingen während des Leerstandes ausschließlich an meinen Vermieter.

Was meint ihr, muss ich hinsichtlich der Formulierung im MV diese Kostenart auch mitfinanzieren/bezahlen?

Danke für eure Rückmeldung!
Viele Grüße - Kat
Frage beantworten Frage Nummer 3000285500 Frage melden

Antworten (1)
murphyfrank
Hallo Kat,

Deine Frage kann man nicht pauschal beantworten:

+ Welche Kosten sind im vodafone/ Gemeinschaftsanschluss enthalten?
+ Hat Dich Dein Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung/ Mietvertrag (evtl. mündlich) informiert, wie sich die
NK Voraustahlung zusammensetzt?
+ Evtl. sind das allgemeine Kosten (Beispiel Aufzug) welche pauschal auf den Mieter*in umgelegt werden, auch
wenn Du den Anschluss nicht nutzt?
+ Sofern Du kein Vetragsverhältnis mit vodafone hast, sollten hier keine Kosten des Anschlusses in Deine
Wohnung enthalten sein.
+ Evtl. ist das ein sog. "Gruppenvertrag" für das Ganze Haus unabghängig der Nutzung?
Hier wäre zu klären, ob Du da raus kommst?

Praktisch solltes Du auf Deinen Vermieter zugehen und den persönlichen Kontakt suchen. Evtl. weiß er nicht, dass Du einen anderem Anbieter hast. Sofern er der Prüfer der NK Abrechnung für das Ganze Haus ist, kann er Dir das sicherlich direkt erklären. Unabhängig kannst Du in den Räumen des Verwalters, Einsicht in die NK Abrechnung (deiner) Wohnung nehmen. Dann siehst Du detailliert, welche Leistungen und wie sich diese zusammensetzen. Wenn Du Unterlagen, in Kopie, bekommen willst, dürfen die Aufwändungen an dich verrechnet werden.

freundliche Grüße
Melden