Eigenkündigung als Hartz4 Empfänger während der Probezeit
Da ein derart angespanntes Betriebsklima auf meiner neuen Arbeitsstelle herrscht und das meine Nerven schon nach wenigen Tagen nicht aushalten, möchte ich wieder kündigen. Bekomme ich dann vom Jobcenter eine Sperre?
Antworten (9)
ing, ich hab mal nen Chef gehabt der schon schreiend aus seinem Büro kam und er trug immer einen hellgrauen Pulli, den er, wenn er zurück ging immer vorne vollgesabbert hatte vom Schreien.
Einmal hatte ich etwas anders gemacht so wie er das wollte, aber mit 100% Ergebnis. Da hab ich schon mal die erste Rutsche bekommen, dann ging er in die andere Abteilung, hat da die Leute zusammengeschrien und kam dann zu mir zurück,da gabs dann die zweite Rutsche. Die dritte gabs ne 1/4 std. später im Ingenieur Büro.
Nach nem 3/4 Jahr hab ichs dann aufgegeben. So angeschrien hat mich noch niemand.
Einmal hatte ich etwas anders gemacht so wie er das wollte, aber mit 100% Ergebnis. Da hab ich schon mal die erste Rutsche bekommen, dann ging er in die andere Abteilung, hat da die Leute zusammengeschrien und kam dann zu mir zurück,da gabs dann die zweite Rutsche. Die dritte gabs ne 1/4 std. später im Ingenieur Büro.
Nach nem 3/4 Jahr hab ichs dann aufgegeben. So angeschrien hat mich noch niemand.
Wenn ich aus Hartz4 heraus in eine Arbeitsstelle kommen würde, ohen aufstocken zu müssen ... ich halte es da mit Ing ...
Arbeit ist eben kein Urlaub, da erholen sich die wenigsten ... wer dann nach ein paar Tagen wegen seiner Nerven wieder hinschmeist ... der ist eine Memme und bekommt die Sperre zu Recht.
Arbeit ist eben kein Urlaub, da erholen sich die wenigsten ... wer dann nach ein paar Tagen wegen seiner Nerven wieder hinschmeist ... der ist eine Memme und bekommt die Sperre zu Recht.
Also ich glaube einige von euch hatten noch nie einen richtigen Choleriker als Chef, es kann wirklich Situationen geben, wo es auch in der Situation des Gastes sinnvoll sein kann, zu kündigen. Und sperren vom Arbeitsamt kannst du auch widersprechen. Wenn du eine richtig gute Begründung hast kann die auch Erfolg haben, wenn sich z.B. der AG nicht an bestehende Gesetze hält. Und wo ich 8 Stunden am Tag verbringe, sollte ich wenigstens etwas Freude daran haben.
ich würde zuerst mit meinem Sachbearbeiter beim AA rücksprache halten. Vielleicht ist der AG beim AA schon bekannt.
Wenn sie den Mitarbeiter beim AA bisher nicht verärgert haben, wird er ihnen sicher Möglichkeiten aufzeigen.
Wenn sie den Mitarbeiter beim AA bisher nicht verärgert haben, wird er ihnen sicher Möglichkeiten aufzeigen.
Da meine etwas deutlich ausgesprochene Antwort gelöscht wurde, folgt hier die weichgespülte Version: Das Jobcenter darf dir keine Sperre auferlegen. Wenn dich Arbeit gesundheitlich schädigt, musst du das nur glaubhaft begründen können.