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Gast

ein Einspruch per E-Mail ans Gericht

Kann man eigendlich auch per E-Mail ein Einspruch oder eine Stellungsnahme ans Gericht schicken, oder muß es der altmodische Briefverkehr sein?
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Antworten (2)
Bester
Entweder ganz altmodisch per Post, oder antiquiert per unterschriebenem Fax.
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micle
Wenn du nicht altmodisch verknackt werden möchtest, solltes du den Postweg wählen in Frankreich kann das Fax eine gute Alternative darstellen.
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