tinnoo18331
Eine Internetrechnung ist mittlerweile ein anerkanntes Dokument, oder? Auch ohne Unterschrift?
Antworten (4)
Ja, eine Rechnung gilt auch ohne Unterschrift. Wichtige Dinge, die auf keiner regulären Rechnung fehlen dürfen sind: Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Steuernummer.
Eine Rechnung ist immer ohne Unterschrift gültig, egal ob es sich um eine per Post übersandte oder per Email gesendete Rechnung handelt. Andere Merkmale einer Rechnung dürfen dagegen nicht fehlen wie Versender und Empfänger, Steuernummern, Summen und die Umsatzsteuer als Satz und als Wert.
Du meinst wahrscheinlich eine elektronische Rechnung, oder? Die ist gesetzlich noch nicht ganz beschlossen, da muss der Bundesrat erst noch sein grünes Licht geben, bevor diese Art der Rechnungsstellung erlaubt ist. Die Unterschrift wird dann elektronisch sein, also wahrscheinlich auch mit einem bestimmten Code unterlegt oder etwas ähnlichem.
Eine reine Rechnung per Internet schon. Mein Provider ist Versatel. Bei postalischem Versand der Rechnung müsste ich dafür bezahlen. So aber erhalte ich einmal im Monat meine Rechnung als PDF-Dokument im Mitgliederbereich meines Accounts. Im Fuß der Rechnung steht: Forderungen ist gemäß vereinbarter Frist fällig. Einspruchsfrist 8 Wochen, danach gilt Rechnung als angenommen.