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Gast

Einigung auf Aufhebungsvertrag?

Hey,

Meine Freundin und ich sind frisch zusammengezogen.

Sie hat/hatte einen befristeten Mietvertrag bis April, hat aber schriftlich im August bekommen, dass sie unter Vorlage von 3 möglichen Nachmietern die alle Kriterien der Verwaltung erfüllen die Wohnung zum 01.12. abgeben darf. Die Nachmieter hat sie im September vorgeschlagen, allerdings hat sich die Hausverwaltung bis Ende Oktober/November nicht damit befasst, sodass die möglichen Nachmieter abgesprungen sind.

Daraufhin hat die Hausverwaltung jetzt versucht noch wen zu organisieren der die Wohnung zum 01.12. übernimmt, meint allerdings wenn sie niemanden finden wäre es rechtens und meine Freundin müsse weiter für die Wohnung aufkommen.

Ist das noch Rechtens? Die Abmachung des Aufhebungsvertrags wurde von meiner Freundin ja erfüllt, soweit ich weiß waren alle Absprachen auch schriftlich (per Mail)
Frage beantworten Frage Nummer 3000109913 Frage melden

Antworten (2)
dschinn
DAS ist unehört!
DAS sollte Konsequenzen haben!

Man sollte sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten!
Sowas ist doch Wucher, oder?
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StechusKaktus
Bitt vergib Dschinn. Seine Antwort ist Ausdruck seiner Hilflosigkeit.

Zur Frage: So, wie du es beschreibst, ist man geneigt dir Recht zu geben. Allerdings wird es auf die Details ankommen: Wer hat wem wann was geschrieben, wurden Fristen gesetzt, wie oft wurde nachgefragt, als keine Antwort kam, wurde auf Konsequenzen hingewiesen, usw.

Mein Tipp: Fasse alles zusammen, was sich zugetragen hat, belege es mit den E-Mails oder Telefonnotizen, weise das Ansinnen der Hausverwaltung zurück und kündige deinen Auszug und das Ende der Mietzahlungen an. Darauf müssen sie schriftlich reagieren. Und mit diesem Schreiben solltest du zu einem Anwalt und dich über deine Chancen aufklären lassen.

Gefühlt sieht es nicht gut für euch aus.
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